Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
(Richtiges Rechtsmittel - Mitteilung des Tenors an Beteiligte; Sonderprämie für männliche Rinder - Belege - Beweislast - Fehlverhalten von Behördenmitarbeitern; Sammelantrag; Rangfolge bei der Bearbeitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Bewilligung einer Sonderprämie für männliche Rinder für das Antragsjahr 1993; Bestandsregister als Beleg für das Vorliegen der Voraussetzungen der Bewilligung von Sonderprämien für männliche Rinder ab 1993 bei Zweifeln an der korrekten Erstellung und dem ...
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 27.02.1996 - 4 K 1658/94
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
- BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 71.03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 16.05.2002 - C-63/00
Schilling und Nehring - "Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
Daher hat der EuGH in seinem Urteil vom 16.05.2002 (- C-63/00 -, AgrarR 2002, 318f) die in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 VO (EWG) Nr. 3887/92 enthaltene Sanktion einer Kürzung der Sonderprämie über den Anteil der Tiere hinaus, bei denen die erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, auch dann für zulässig gehalten, wenn zwar die Zahl der Tiere, für die eine Prämie beantragt wurde, zutrifft, jedoch bei einem Teil der Tiere die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt sind.Diese Norm sieht in der Interpretation des EuGH (Urteil vom 16.05.2002, AgrarR 2002, 318f.) vor, dass dann, wenn zwischen der Zahl der in einem Beihilfeantrag angegebenen Tiere und der Zahl der Tiere, hinsichtlich derer sämtliche Prämienvoraussetzungen erfüllt sind, eine Differenz von über 20 % besteht, keinerlei Beihilfe gewährt wird.
Dies wäre ihm jedenfalls bis zu deren Bearbeitung durch die Behörde, also zumindest bis Ende Juli 1993, möglich gewesen (BVerwG, Beschluss vom 05.02.1998 - 3 B 3.98 -, AgrarR 1998, 321, der insoweit nicht im Widerspruch zum mehrfach genannten Urteil des EuGH vom 16.05.2002 - C-63/00 - steht).
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
Erstens ist ein solcher "sozialrechtlicher Herstellungsanspruch" im allgemeinen Verwaltungsrecht und insbesondere im Subventionsrecht bislang nicht anerkannt (…s. Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl. 1998, § 25 Rdnr. 17 m. Nachw.; BVerwG, Urteile vom 18.04.1997 - 8 C 38/95 -, NJW 1997, 2966-2970, und vom 30.10.1997 - 3 C 35/96 -, BVerwGE 105, 288-302).Schließlich kommt hinzu, dass die Anwendung des (sozialrechtlichen) Herstellungsanspruchs eine Regelungslücke voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 a.a.O.).
Selbst wenn entgegen den Ausführungen unter Punkt 2. d. der "sozialrechtliche Herstellungsanspruch" im landwirtschaftlichen Subventionsrecht anwendbar wäre, könnte er doch keinesfalls zur Bewilligung einer tatsächlich materiell rechtswidrigen Leistung führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997, a.a.O.).
- BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92
Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
Ebenso wie eine Entscheidung im Sinne der Überleitungsvorschrift des § 21 S. 2 4. VwGO-Änderungsgesetz vom 17.12.1990 (BGBl. I, 1990, 2809) als "verkündet" gilt, wenn der bei der Geschäftsstelle hinterlegte Tenor den Beteiligten telefonisch mitgeteilt wird (BVerwG, Urteil vom 11.06.1993 - 8 C 5/92 -, NVwZ-RR 1994, 297f), kommt die Mitteilung des der Geschäftsstelle übergebenen Tenors an die Beteiligten in brieflicher Form dem Vorgang gleich, dass die Geschäftsstelle die anzufechtende Entscheidung zum Zwecke der Zustellung an die Parteien herausgegeben hat (Art. 10 Abs. 1 6. VwGOÄndG).In beiden Fällen ist das Gericht mit Übergabe des Tenors an die Geschäftsstelle an diesen gebunden, die Entscheidung damit erlassen (BVerwG, Urteil vom 11.06.1993, a.a.O.).
- BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98
Recht der Landwirtschaft - Rücknehmbarkeit eines Antrags auf Sonderprämie für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
Dies wäre ihm jedenfalls bis zu deren Bearbeitung durch die Behörde, also zumindest bis Ende Juli 1993, möglich gewesen (BVerwG, Beschluss vom 05.02.1998 - 3 B 3.98 -, AgrarR 1998, 321, der insoweit nicht im Widerspruch zum mehrfach genannten Urteil des EuGH vom 16.05.2002 - C-63/00 - steht). - BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
Erstens ist ein solcher "sozialrechtlicher Herstellungsanspruch" im allgemeinen Verwaltungsrecht und insbesondere im Subventionsrecht bislang nicht anerkannt (…s. Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl. 1998, § 25 Rdnr. 17 m. Nachw.; BVerwG, Urteile vom 18.04.1997 - 8 C 38/95 -, NJW 1997, 2966-2970, und vom 30.10.1997 - 3 C 35/96 -, BVerwGE 105, 288-302). - BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
Dieses in der Sozialgerichtsbarkeit entwickelte Institut dient dort dazu, bei auch unverschuldeter Verletzung einer Haupt- oder Nebenpflicht, etwa fehlerhafter Beratung, die zu einem Rechtsnachteil, etwa der Nichteinhaltung von Fristen oder Formvorschriften und damit zum Verlust materieller Ansprüche führt, Naturalrestitution zu gewähren (s. zusammenfassend zuletzt BSG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 64/93 - sowie SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 = MDR 1995, 394f). - VGH Baden-Württemberg, 09.10.2001 - 10 S 519/00
Formularzwang bei Beantragung einer Sonderprämie für Rindfleischerzeuger
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
Diese Anträge sind zwingend formgebunden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 RSVO, s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2001 - 10 S 519/00 -, RdL 2002, 99-102). - OVG Niedersachsen, 01.08.2002 - 10 LB 191/01
Altersnachweis; Ausschluss; Beihilfebetrag; Betriebsinhaber; Kürzung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01
Rn. 69 Über weitere Belege oder Unterlagen (Zukaufsbelege, Altersangaben, vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 01.08.2002 - 10 LB 191/01 -, RdL 2002, 307f) verfügt der Kläger nach eigenen Angaben nicht.
- VG Stuttgart, 10.03.2004 - 2 K 4399/02
Zuschüsse für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes
Dieses in der Sozialgerichtsbarkeit entwickelte Institut sieht vor, auch bei unverschuldeter und deshalb nicht zur Amtshaftung führender Verletzung von behördlichen Haupt- oder Nebenpflichten (z.B. bei einer fehlerhafter Beratung), die etwa wegen der Nichteinhaltung von Fristen oder Formvorschriften zum Verlust materieller Ansprüche geführt hat, einen Erfüllungsanspruch (Naturalrestitution) zu gewähren (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 11.03.2003 - 10 S 2188/01 - m. w. N.).Dieses Institut ist im allgemeinen Verwaltungsrecht, insbesondere im Subventionsrecht - zu Recht - nicht anerkannt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2003, a. a. O., m. w. N.).
Jedenfalls wäre ein etwa fehlerhaftes Verhalten eines solchen Bediensteten angesichts der eindeutigen Vorgaben im Formularantrag für die Versagung der Förderung nicht ursächlich geworden (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2003, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21
Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche …
Denn dieser setzt - neben einer Nebenpflichtverletzung des Sozialversicherungsträgers, insbesondere zur Beratung und Auskunft - zumindest voraus, dass zwischen der Pflichtverletzung und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. BSG…, Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R -, juris Rn. 39; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.02.2014 - L 13 AL 283/12 -, juris Rn. 30 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2003 - 10 S 2188/01 -, juris Rn. 77). - VG Koblenz, 08.04.2010 - 7 K 1297/09
Baurecht; Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens
Rn. 40 Herstellungsansprüche zielen auf die Gewährung von Naturalrestitution in Fällen der Verletzung von Pflichten - etwa fehlerhafter Beratung - ab, die zu einem Rechtsnachteil, etwa der Nichteinhaltung von Fristen oder Formvorschriften und damit zum Verlust materieller Ansprüche führt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 2003 - 10 S 2188/01 -, nach juris).Rn. 41 Solche Herstellungsansprüche sind dem Verwaltungsrecht jedoch fremd und können der Klage nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 2003, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 -, nach juris).
- VG Augsburg, 03.11.2015 - Au 3 K 15.322
Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation - Kein Anspruch auf erneute Prüfungszulassung
Der Herstellungsanspruch hat jedoch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Recht keine allgemeine Anerkennung gefunden (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG vom 30.10.1997, BVerwGE 105, 288; VGH BW vom 11.3.2003, 10 S 2188/01; VG Augsburg vom 18.12.2006, Au 3 K 06.268). - VG Aachen, 02.01.2008 - 6 K 1456/06
Anspruch auf eine härtefallbedingte Erhöhung des betriebsindividuellen Betrags …
Rn. 43 vgl. dazu etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 2003 - 10 S 2188/01 -, juris Rn. 77 (zur Sonderprämie für junge männliche Rinder),. - VG Augsburg, 19.01.2010 - Au 3 K 09.422
KULAP; Widerruf; ökologischer Landbau; Mindesttierbesatz; Hauptfutterfläche in …
Der Herstellungsanspruch hat jedoch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Recht keine allgemeine Anerkennung gefunden (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG vom 30.10.1997, BVerwGE 105, 288; VGH BW vom 11.3.2003, 10 S 2188/01; VG Augsburg vom 18.12.2006, Au 3 K 06.268).
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