Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 7 BauGB
Drittanfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 Abs 7 BauGB, § 77 BauO BE, § 7 Abs 2 UVPG, § 8 Abs 2 WaldG BE, § 246 Abs 14 BauGB, § 212a Abs 1 BauGB
Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine bauaufsichtliche Zulassung; Beschwerde; modulare Unterkunft für Flüchtlinge; Gebietserhaltungsanspruch; baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch; wechselseitiges nachbarliches Austauschverhältnis; nachträgliche ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17
Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Das gilt auch für den - im Rahmen des Beschwerdevorbringens (wohl) aus einer Fundstelle in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2018 (- BVerwG 4 C 7.17 -, juris Rn. 13) abgeleiteten, damit freilich nicht nachvollziehbar belegten - Einwand, es spiele keine Rolle, dass die Antragsteller die Einhaltung einer Festsetzung verlangten, der sie selbst nicht unterlägen.Rn. 13 (b) Das hieran anknüpfende Beschwerdevorbringen ist jedoch nicht geeignet, eine nachträgliche "subjektiv-rechtliche" Aufladung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - BVerwG 4 C 7.17 -, juris Rn. 16;… s. auch Senatsurteil vom 30. Juni 2017 - OVG 10 B 10.15 -, juris Rn. 49 ff.) der hier maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplans X... zu plausibilisieren; entgegen der Auffassung der Antragsteller lässt sie sich bei summarischer Prüfung weder aus ausdrücklichen Bekundungen des Plangebers noch der Sache nach sonst aus den Planunterlagen ableiten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich insoweit auch aus den mit der Beschwerde ausführlich zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2018 (- BVerwG 4 C 7.17 -, juris) und des Senats vom 30. Juni 2017 (- OVG 10 B 10.15 -, juris) nichts Gegenteiliges ergibt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15
Nachbarklage; Bauvorbescheid; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Rn. 13 (b) Das hieran anknüpfende Beschwerdevorbringen ist jedoch nicht geeignet, eine nachträgliche "subjektiv-rechtliche" Aufladung (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 9. August 2018 - BVerwG 4 C 7.17 -, juris Rn. 16; s. auch Senatsurteil vom 30. Juni 2017 - OVG 10 B 10.15 -, juris Rn. 49 ff.) der hier maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplans X... zu plausibilisieren; entgegen der Auffassung der Antragsteller lässt sie sich bei summarischer Prüfung weder aus ausdrücklichen Bekundungen des Plangebers noch der Sache nach sonst aus den Planunterlagen ableiten.An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich insoweit auch aus den mit der Beschwerde ausführlich zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2018 (- BVerwG 4 C 7.17 -, juris) und des Senats vom 30. Juni 2017 (- OVG 10 B 10.15 -, juris) nichts Gegenteiliges ergibt.
- BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12
Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Dieser Anspruch ist wiederum als Ausnahmefall zu erachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - BVerwG 4 B 48.12 -, juris Rn. 5), dessen Annahme damit auch entsprechend deutliche Anhaltspunkte erfordert (s. BayVGH…, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 9 ZB 13.2048 -, juris Rn. 14).
- OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16
Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Eingedenk dessen kommt es auf die ausführlichen Darlegungen der Antragsteller zu den angesprochenen Rechtsproblemen, die der Senat zur Kenntnis genommen hat, nicht an (vgl. in diesem Sinne bereits VGH BW…, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 5 S 634/16 -, juris Rn. 11; s. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 -, juris Rn. 26). - VGH Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 5 S 634/16
Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Eingedenk dessen kommt es auf die ausführlichen Darlegungen der Antragsteller zu den angesprochenen Rechtsproblemen, die der Senat zur Kenntnis genommen hat, nicht an (vgl. in diesem Sinne bereits VGH BW, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 5 S 634/16 -, juris Rn. 11; s. auch OVG Hamburg…, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 -, juris Rn. 26). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 4 S 45.18
Dienstherrenübergreifende Versetzung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Damit verfehlen die Antragsteller bereits die - an der Begründungsstruktur der angefochtenen Entscheidung orientierten - Darlegungsanforderungen, da sie wegen des besagten Defizits nicht aufzuzeigen vermögen, dass die Entscheidung auch im Ergebnis unrichtig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 4 S 45.18 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass im Rahmen der nach § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmenden Abwägung schon jedes mehr als nur geringfügige private Interesse, sofern es in planungsrechtlich beachtlicher Weise berührt wird, einzustellen ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 36.09 -, juris Rn. 9; ebenso BayVGH…, Beschluss vom 16. April 2018 - 1 NE 18.358 -, juris Rn. 15). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 10 S 17.18
Verletzung subjektiver Rechte des im Innenbereich wohnenden Nachbarn durch ein …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen behördlichen Entscheidungen mit Blick auf die subjektiven Rechte der Antragsteller (vgl. zum Maßstab Senatsbeschluss vom 14. März 2019 - OVG 10 S 17.18 - juris Rn. 10) ergeben sich bei summarischer Prüfung auch aus dem Beschwerdevorbringen nicht; zu einer unbilligen Härte hat sich die Beschwerde ohnehin nicht geäußert. - VG Berlin, 09.03.2017 - 13 L 102.17
Flüchtlingsunterkunft in Lankwitz darf gebaut werden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
"Unabhängig davon" könnte die Vorprüfung durch den Antragsgegner in einem weiteren Zustimmungsverfahren noch durchgeführt werden; insoweit verweist das Verwaltungsgericht auf seinen Beschluss vom 9. März 2017 (- 13 L 102.17 -, juris Rn. 13 ), in dem es auf diese Möglichkeit der (zur Heilung des Verfahrensfehlerführenden) Nachholung hinweist. - VGH Bayern, 02.05.2016 - 9 ZB 13.2048
Baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Dieser Anspruch ist wiederum als Ausnahmefall zu erachten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Januar 2013 - BVerwG 4 B 48.12 -, juris Rn. 5), dessen Annahme damit auch entsprechend deutliche Anhaltspunkte erfordert (s. BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 9 ZB 13.2048 -, juris Rn. 14). - VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Änderungsbebauung - Gebietserhaltungsanspruch
- VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 CS 15.2207
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Containeranlage zur …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 10 S 73.20
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für …
Auch nach der Rechtsprechung des Senats stellt eine modulare Flüchtlingsunterkunft eine dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebiets nicht ohne Weiteres fremde bzw. mit einer Wohnnutzung vereinbare soziale Einrichtung mit wohnähnlichem Charakter dar (…OVG Bln-Bbg, Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 28 und vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 - juris Rn. 50).Rn. 29 In der Rechtsprechung wurden sogar Einrichtungen mit bis zu 700 Plätzen als wohnähnlich und mit dem Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets verträglich angesehen (Flüchtlingsunterbringung mit 700 Plätzen als Folgeunterbringung in einem allgemeinen Wohngebiet: HambOVG…, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 2 und Rn. 28; Unterkunft für 492 Flüchtlinge angrenzend an ein festgesetztes allgemeines Wohngebiet: OVG Bln-Bbg, Senatsbeschluss vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 - juris Rn. 1;… Unterkunft für ca. 250 Flüchtlinge im Außenbereich direkt angrenzend an Doppelhaus-Wohnbebauung: OVG Bln-Bbg, Senatsbeschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 1 ff.; Belegung mit 100 Personen: VGH BW…, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 22).
- VG Berlin, 31.01.2024 - 13 L 291.23
Flüchtlingsunterkunft in Pankow (III): Baugenehmigung hat vorerst Bestand
Hier ist die geplante maximale Bewohnerzahl zwar vergleichsweise hoch, liegt aber dennoch nicht am oberen Rand dessen, was in Großstädten wie Hamburg oder Berlin bereits als im allgemeinen Wohngebiet verträglich angesehen wurde (Flüchtlingsunterbringung mit 700 Plätzen als Folgeunterbringung in einem allgemeinen Wohngebiet: OVG Hamburg…, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 2 und Rn. 28; Unterkunft für 492 Geflohene angrenzend an ein festgesetztes allgemeines Wohngebiet: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 - juris Rn. 1; Unterkunft für ca. 250 Geflohene im Außenbereich direkt angrenzend an Doppelhaus-Wohnbebauung: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 1 ff.).Rn. 50 Sollte es zu störenden Auseinandersetzungen zwischen untergebrachten Personen oder Ruhestörungen durch einzelne Bewohner kommen, ist es nicht Aufgabe des Baurechts, solche Konflikte zu lösen; ihnen ist gegebenenfalls mit den Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts zu begegnen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 7 B 1200/15.NE - BayVGH, Beschluss v. 31. März 2015 - 9 CE 14.2854 - juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 5 S 634/16 - juris Rn. 15s; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 - juris Rn. 46).
- VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20
Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft
Insoweit unterscheidet sich die Konstellation hier grundlegend von einem vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 -, juris Rn. 8 f.), wo es um Angriffe von Anwohnern eines allgemeinen Wohngebiets auf ein auf einer daneben gelegenen Versorgungsfläche errichtetes Vorhaben ging (ähnlich Bayerischer VGH…, Beschluss vom 14. Juli 2008 - VGH 22 ZB 06.2639 -, juris Rn. 14).Aus diesem Grund besteht auch keine Veranlassung, auf das weitere Vorbringen der Antragsteller zu den übrigen Voraussetzungen des § 246 Abs. 14 BauGB, etwa dem Bedürfnis nach der Unterkunft, das die Kammer aber auch als gegeben ansieht, einzugehen (ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019, a.a.O., Rn. 51 m.w.N.).
- VG Berlin, 08.09.2022 - 13 K 110.20
Allgemeines Wohngebiet: Baugenehmigung für eine modulare Unterkunft für …
Hier ist die geplante maximale Bewohnerzahl zwar vergleichsweise hoch, liegt aber dennoch nicht am oberen Rand dessen, was in Großstädten wie Hamburg oder Berlin bereits als im allgemeinen Wohngebiet verträglich angesehen wurde (Flüchtlingsunterbringung mit 700 Plätzen als Folgeunterbringung in einem allgemeinen Wohngebiet: Hamburger OVG…, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 2 und Rn. 28; Unterkunft für 492 Flüchtlinge angrenzend an ein festgesetztes allgemeines Wohngebiet: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 - juris Rn. 1;… Unterkunft für ca. 250 Flüchtlinge im Außenbereich direkt angrenzend an Doppelhaus-Wohnbebauung: OVG Berlin-Brandenburg, Senatsbeschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 1 ff.).Sollte es zu störenden Auseinandersetzungen zwischen untergebrachten Personen oder Ruhestörungen durch einzelne Bewohner kommen, ist es nicht Aufgabe des Baurechts, solche Konflikte zu lösen; ihnen ist gegebenenfalls mit den Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts zu begegnen (OVG NRW, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 7 B 1200/15.NE -, BayVGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 9 CE 14.2854 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 5 S 634/16 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 -, juris Rn. 46).
- VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18
Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für …
Die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft entspricht jedoch der durch den Bebauungsplan X-105 festgesetzten Nutzung als Anlage für soziale Zwecke, da es sich bei Flüchtlingsunterkünften um soziale Einrichtungen mit wohnähnlichem Charakter handelt (BT-Drs. 18/2752, S.12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 10 S 22.19 -, Rn. 50, juris; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23. Juni 2020 - 3 S 2781/18 -, Rn. 21, juris). - VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20 Dem steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber und der überwiegende Teil der Rechtsprechung - so auch die Kammer - Flüchtlingsunterkünfte als soziale Einrichtungen mit wohnähnlichem Charakter ansehen (BT-Drs. 18/2752, S.12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 10 S 22.19 -, Rn. 50, juris; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23. Juni 2020 - 3 S 2781/18 -, Rn. 21, juris).
- VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20 Stellen sich die Erfolgsaussichten nach summarischer Überprüfung als offen dar, findet eine Interessenabwägung statt (vgl. zu den Maßstäben: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2018 - OVG 2 S 50.17 - Vorrang für das "Bauen auf eigenes Risiko"; Beschluss vom 03. März 2020 - 2 S 57.18 - für eine Aussetzung der Vollziehung bedarf es "gewichtiger Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Genehmigung; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 10 S 22.19 -).
- VG Cottbus, 25.11.2019 - 3 L 291/19 (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 10 S 22.19 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 - jeweils zitiert nach juris).
- VG Augsburg, 16.07.2025 - Au 4 K 25.174
Baurecht, Nachbarklage, Asylunterkunft, Festsetzung als Fläche für Gemeinbedarf, …
Der Nachbar kann sich deshalb nur auf die Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme berufen, wenn - wie hier - von einer nicht nachbarschützenden Norm abgewichen wird (…OVG NW, B.v. 9.9.2003 - 10 B 1593/03 - juris Rn. 11 f.;… OVG Hamburg, B.v. 9.5.2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 26; OVG BerlinBdg, B.v. 19.7.2019 - OVG 10 S 22.19 - juris Rn. 51 m.w.N.).
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