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| VGH Baden-Württemberg, 08.03.1982 - 10 S 2425/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.09.1981 - 10 K 90/81
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.1982 - 10 S 2425/81
Papierfundstellen
- VBlBW 1982, 265
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1982 - 10 S 2425/81
Zu der Frage, ob eine auf § 12 Abs. 2 StVZO gestützte "Anordnung", sich zur Feststellung der weiteren Fahreignung jährlich einer nervenfachärztlichen Untersuchung zu unterziehen, als selbständig erzwingbare hoheitliche Anordnung (Auflage, § 26 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG) angesehen werden kann, gegen die die Anfechtungsklage gegeben ist (hier verneint im Anschluß an BVerwGE 34, 248 und das Urteil des Senats vom 30.07.1981 - 10 S 2235/80 -).
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95
Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren …
In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht und dem Regierungspräsidium geht auch der Senat davon aus, daß das Landratsamt die angefochtenen Auflagen auf der Grundlage des § 15c Abs. 1 in Verb. mit § 12 Abs. 2 StVZO als mit Zwangsmitteln (§ 19 LVwVG) erzwingbare hoheitliche Anordnungen und damit - der Rechtsnatur einer "Auflage" im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG entsprechend - als selbständig angreifbare Verwaltungsakte erlassen durfte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.1989, NJW 1990, 1194; Urteil des Senats vom 8.3.1982 - 10 S 2425/81 -, VBlBW 1982, 265; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug, Band 11, 7. - VGH Baden-Württemberg, 11.10.1982 - 10 S 1554/82
Fahrerlaubnis; Mitwirkungspflicht bei Aufklärung des Sachverhalts; Kosten bei …
Zur Frage der Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis nicht verpflichtet sei, einer Aufforderung der Behörde zur Beibringung eines Gutachtens gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 15b Abs. 2 StVZO nachzukommen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 30.07.1981 - 10 S 2235/80 - und vom 08.03.1982 - 10 S 2425/81 -, VBlBW 1982, 265).
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