Rechtsprechung
| LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Remscheid, 28.01.2005 - 20 C 352/04
- LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86
Auszug aus LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
Verkehrssicherungspflichten richten sich nämlich danach, was der normale und übliche Verkehr erfordert (vgl. Landgericht Duisburg, NJW-RR 1986, S. 1405). - OLG Düsseldorf, 25.10.1977 - 4 U 194/77
Hauseigentümer; Verkehrssicherungspflicht; Gefahren für Dritte
Auszug aus LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
Rn. 6 Der wiederholte Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in VersR 1978, S. 545 verhilft der Berufung nicht zum Erfolg. - LG Lüneburg, 14.09.2001 - 8 S 124/00
Auszug aus LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
Rn. 7 8 S 124/00 - getan hat, nicht anzuschließen.
- AG Wuppertal, 13.01.2009 - 33 C 420/08
Dachlawine
Nach ständiger Rechtsprechung ist es grundsätzlich Sache des Verkehrsteilnehmers, sich vor herabgehenden Dachlawinen zu schützen (vgl. z.B. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; LG Wuppertal, Urteil vom 10.08.2005, 10 S 30/05). - LG Berlin, 29.03.2011 - 49 S 178/10
Dachlawinen - Warnschilder/Schneegitter in schneearmen Gegenden - parkende …
Verkehrssicherungspflichten sind allerdings nicht darauf gerichtet, jeden denkbaren Schaden zu vermeiden (Landgericht Wuppertal, Urteil vom 12. August 2005, 10 S 30/05, zitiert nach juris).
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