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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.05.1985 - 10 S 554/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3757
VGH Baden-Württemberg, 13.05.1985 - 10 S 554/85 (https://dejure.org/1985,3757)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.05.1985 - 10 S 554/85 (https://dejure.org/1985,3757)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 10 S 554/85 (https://dejure.org/1985,3757)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 149 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 21.02.1989 - 11 UE 2883/88

    Prozeßfähigkeit eines Beteiligten; Prozeßunfähigkeit; Rechtsbehelfsbefugnis

    Eine partielle Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit kann indes von dem Gericht dann ohne medizinischen Sachverständigen festgestellt werden, wenn die maßgeblichen Umstände auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien den eindeutigen Schluß auf diese Eigenschaft gestatten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1973 - V CB 119.69 -. Buchholz 310, § 62 VwGO Nr. 11; Urteil vom 24.11.1965 - V C 117.63 -, Buchholz 310, § 62 VwGO Nr. 3; Hess. VGH, Urteil vom 26.01.1987 - IX OE 87/82 - Urteil vom 01.06.1967 - V OE 13/67 -, DÖV 1967, 757 und Beschluß vom 25.08.1978 - I OE 69/75 - Bay.VGH, BayVBl. 1984, 757; VGH Mannheim, Urteil vom 13.05.1985 - 10 S 554/85 - BGHZ 86, 184 ff.;… Kopp, a.a.O., Rdnr. 2 zu § 62).
  • VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 1011/01

    Feststellung der Prozessunfähigkeit durch den Richter

    In der Beurteilung derartiger ärztlicher Fragen durch den Richter liegt jedoch kein Verfahrensmangel, wenn die maßgeblichen Umstände des Falles auch einem medizinisch nicht vorgebildeten Laien den eindeutigen Schluss auf das Vorliegen der auf medizinischem Gebiet liegenden tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer (partiellen) Geschäftsunfähigkeit gestatten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.11.1992 - 6 S 2663/92 - u. Urt. v. 13.05.1985 - 10 S 554/85 -, Die Justiz 1986, 309; Hessischer VGH, Beschl. v. 27.06.1995 - 1 TG 1808/95 -, DVBl 1996, 112, jeweils m.w.N.).
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