Rechtsprechung
| LG Münster, 14.07.1989 - 10 S 63/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Schadensersatz des Vermieters wegen Beschädigung des Teppichbodens und Nichtrückgabe von Hausschlüsseln
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz nach Beendigung des Mietverhältnisses wegen Beschädigung der Mietsache und Nichtrückgabe der Schlüssel; Höhe des Schadensersatzes nach Bechädigung eines Teppichfußbodens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung des Teppichs und des Verlustes von Hausschlüsseln - Schadenersatzhöhe begrenzt auf Verkehrswert des Teppichs und Zeitwert der Schließanlage
Verfahrensgang
- AG Borken, 23.02.1989 - 3 C 394/88
- LG Münster, 14.07.1989 - 10 S 63/89
Wird zitiert von ... (3)
- AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14
Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!
Die durch den unbekannt verbliebenen Schlüssel begründete Missbrauchsgefahr verletzt somit nicht nur das Eigentum an dem Schlüssel selbst, sondern zusätzlich auch die Sachgesamtheit Schließanlage (BGH, Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; KG Berlin, NJW-RR 2008, Seiten 1245 ff.; LG Heidelberg, MDR 2013, Seite 902; LG Münster, WuM 1989, Seiten 508 f.).Zwar setzt der Ersatzanspruch voraus, dass das Schloss bzw. die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht worden ist (BGH, Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; LG Wiesbaden, NZM 1999, Seite 308; AG Ludwigsburg, WuM 2010, Seite 355; AG Rheinbach, NZM 2005, Seite 822) und zudem die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung des fehlenden Schlüssels besteht (LG Berlin, ZMR 2000, Seiten 535 ff.; LG Münster, WuM 1989, Seiten 508 f.; LG Köln, WuM 1982, Seite 2; LG Mannheim, WuM 1977, Seite 121; LG Wiesbaden, NZM 1999, Seite 308), jedoch ist dies hier unstreitig der Fall.
Bei der Berechnung des für den Austausch des Schlosses aufgewendeten Schadensersatzbetrages ist daher hier ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen (LG Heidelberg, MDR 2013, Seite 902; LG Münster, WuM 1989, Seiten 508 f.).
Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände hält das Gericht einen Abzug von 15 Prozent von dem Kaufpreis von 79, 00 Euro für angemessen (LG Heidelberg, MDR 2013, Seite 902; LG Münster, WuM 1989, Seiten 508 f.), so dass den Klägern gegenüber den Beklagten hier noch ein diesbezüglicher Ersatzanspruch in Höhe von 67,15 Euro zusteht.
- LG Heidelberg, 24.06.2013 - 5 S 52/12
Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer …
Die durch den unbekannt verbliebenen Schlüssel begründete Missbrauchsgefahr verletzt nicht nur das Eigentum an dem Schlüssel selbst, sondern zusätzlich die Sachgesamtheit Schließanlage für das Gesamtgebäude (…KG, NJW-RR 2008, 1245 ff. - juris Rz. 13 m.w.N.; LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 4).Bei der Berechnung des für den (partiellen) Austausch der Schließanlage geschilderten Schadensersatzbetrages ist daher ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen (vgl. LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 8).
- KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07
Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von …
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