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Rechtsprechung
   LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7410
LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08 (https://dejure.org/2009,7410)
LAG München, Entscheidung vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08 (https://dejure.org/2009,7410)
LAG München, Entscheidung vom 22. April 2009 - 10 Sa 300/08 (https://dejure.org/2009,7410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Leitungsfunktion - Übertragung der medizinischen Verantwortung

  • Judicialis

    TV für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30.10.2006 § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-Ärzte § 12
    Eingruppierung eines Oberarztes; unbegründete Klage bei fehlender Übertragung medizinischer Verantwortung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Oberarztes; Klage bei fehlender Übertragung medizinischer Verantwortung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, steht deren Zulässigkeit nicht entgegen, dass sich diese auf einen vergangenen Zeitraum erstreckt (vgl. BAG vom 24.11.1993 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; BAG vom 20.10.1993 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Daher sind diejenigen Tatsachen vorzutragen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass der Kläger die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgegebenen Qualifizierungen erfüllt (vgl. BAG vom 15.06.1994 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT "Krankenkassen"; BAG vom 20.10.1993 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08

    Eingruppierung - Oberarzt

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Denn diese in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (so zu Recht: LAG Köln ZTR 2009, 208; vgl. auch LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08).

    Haben die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte diesen Begriff unverändert übernommen, ist davon auszugehen, dass dessen frühere Bedeutung weiter gilt (vgl. LAG Düsseldorf ZTR 2009, 23; LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08).

  • LAG Köln, 08.08.2000 - 5 Sa 567/00

    Eingruppierung: Ausübrung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Eine Übertragung kann dabei nicht allein durch Vorgesetzte sondern regelmäßig nur mit Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle erfolgen (vgl. BAG vom 11.03.1998 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT "Lehrer"; BAG vom 26.03.1997 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Köln ZTR 2001, 72).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2008 - 2 Sa 329/07

    Zur Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - Tarifauslegung - Absehen …

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Das heißt, dass der Arzt für den ihm unterstellten Bereich auch gegenüber anderen Ärzten und dem Pflegepersonal eine Vorgesetztenfunktion ausübt, er mithin eine Leitungsfunktion innehat (vgl. LAG Schleswig-Holstein ZTR 2009, 255; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.08.2008 - 2 Sa 329/07).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 1399/07

    Eingruppierung von Oberärzten

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Dabei kann offenbleiben, ob aufgrund des Umstands, dass der Tarifvertrag die Übertragung der medizinischen Verantwortung verlangt, dies voraussetzt, dass die Übertragung alle Patienten im Bereich Glaukom betreffen muss (vgl. LAG Düsseldorf ZTR 2008, 675) und das Tarifmerkmal dann schon deshalb ausscheiden würde, weil für alle Privatpatienten der Kläger gerade nicht die medizinische Verantwortung trägt.
  • LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Denn eine bloße tatsächliche Ausübung der medizinischen Verantwortung reicht zur Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale genauso wenig aus, wie eine tatsächliche Übertragung durch den Chefarzt (vgl. LAG Düsseldorf ZTR 2008, 676; LAG Schleswig-Holstein ZTR 2009, 256).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 5 Sa 265/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Facharzt, …

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Das heißt, dass der Arzt für den ihm unterstellten Bereich auch gegenüber anderen Ärzten und dem Pflegepersonal eine Vorgesetztenfunktion ausübt, er mithin eine Leitungsfunktion innehat (vgl. LAG Schleswig-Holstein ZTR 2009, 255; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.08.2008 - 2 Sa 329/07).
  • BAG, 13.12.1955 - 2 AZR 220/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Divergenz bezüglich Hilfserwägungen

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    (a) Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (vgl. BAG vom 18.08.1999 - AP Nr. 269 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 16.04.1997 - AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1972).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Ob dieses Verhalten einer vertraglichen Vereinbarung der tariflichen Regelungen gleichkommt (vgl. etwa: BAG vom 19.01.1999 - 1 AZR 606/98 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG "Bezugnahme auf Tarifvertrag"; BAG vom 16.01.2002 - 5 AZR 715/00 = AP Nr. 56 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung") oder das Bestreiten der Anwendbarkeit des TV-Ärzte in der mündlichen Verhandlung vom 22.04.2009 die jederzeit mögliche - und erst recht im öffentlichen Dienst anzunehmende (vgl. BAG vom 29.09.2004 - 5 AZR 528/03 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung"; BAG vom 27.09.2001 - 6 AZR 577/00 = AP Nr. 16 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Musiker") - Korrektur eines Irrtums bei der Rechtsanwendung darstellt (vgl. BAG vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 = AP Nr. 22 zu § 1 TVG "Bezugnahme auf Tarifvertrag"), kann aber offenbleiben.
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08
    Ob dieses Verhalten einer vertraglichen Vereinbarung der tariflichen Regelungen gleichkommt (vgl. etwa: BAG vom 19.01.1999 - 1 AZR 606/98 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG "Bezugnahme auf Tarifvertrag"; BAG vom 16.01.2002 - 5 AZR 715/00 = AP Nr. 56 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung") oder das Bestreiten der Anwendbarkeit des TV-Ärzte in der mündlichen Verhandlung vom 22.04.2009 die jederzeit mögliche - und erst recht im öffentlichen Dienst anzunehmende (vgl. BAG vom 29.09.2004 - 5 AZR 528/03 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung"; BAG vom 27.09.2001 - 6 AZR 577/00 = AP Nr. 16 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Musiker") - Korrektur eines Irrtums bei der Rechtsanwendung darstellt (vgl. BAG vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 = AP Nr. 22 zu § 1 TVG "Bezugnahme auf Tarifvertrag"), kann aber offenbleiben.
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 577/00

    Schlagzeuger - Pflicht zur Bedienung eines Regenmachers

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2008 - 9 Sa 546/08

    Eingruppierung von Oberärzten

  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

    Aus der in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählten Bezeichnung kann nicht abgeleitet werden, mit dieser sei eine Festlegung dahingehend verbunden, der Kläger erfülle die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition (LAG München v. 26.8. 2008 - 4 Sa 328/08, juris; LAG München v. 22.4. 2009 - 10 Sa 300/08, juris; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris).

    Für diese ist nach Ansicht der Kammer eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln maßgeblich (…vgl. BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 495/08, unter Rz. 35 ff.; LAG München v. 26.8. 2008 - 4 Sa 328/08, juris; LAG München v. 22.4. 2009 - 10 Sa 300/08, juris; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris; LAG Baden-Württemberg v. 5.5. 2009 - 22 Sa 53/08, juris).

    Die Tarifvertragsparteien hatten zum Ausdruck bringen wollen, die Verantwortung müsse sich feststellbar und erheblich von derjenigen eines "normalen" Oberarztes abheben (ebenso LAG München v. 22.4. 2009 - 10 Sa 300/08). Der Oberarzt muss nicht nur die Verantwortung für das von ihm geschuldete ärztliche Handeln eines Arztes mit abgeschlossener Facharztausbildung übernehmen, sondern auch für das Handeln der ihm nachgeordneten Assistenz- und Fachärzte sowie des Pflegepersonals einstehen.

    Letztlich übt der Oberarzt für den ihm unterstellten Bereich auch gegenüber anderen Ärzten und dem Pflegepersonal eine Vorgesetztenfunktion, mithin eine Leitungsfunktion, aus (…BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 687/09, a.a.O.;… BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 836/08, unter Rz. 20, 22; LAG München v. 22.4.2009, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein v. 9.12.2008 - 5 Sa 265/08, ZTR 2009, 255; vgl. auch die Nachweise bei Knörr , ZTR 2009, 50, 53).

    Das erforderliche Maß der medizinischen Verantwortung ist nur dann gegeben, wenn Aufsichts- und Weisungsbefugnisse gegenüber nachgeordneten Fachärzten oder Dritten bestehen, denen ihrerseits für ihr jeweiliges Handeln im konkreten Einzelfall die ärztliche Verantwortung obliegt (LAG München v. 22.4. 2009, a.a.O.; ferner Wahlers , PersV 2008, 205).

    Diese umfasst nicht - wie erforderlich -, dass er die Behandlung und Therapie der Patienten auch für die ihm nachgeordneten Assistenz- und Fachärzte sowie das in "seinem" Teilbereich tätige Pflegepersonal bindend festlegen, deren Befundungen kontrollieren und Therapiemaßnahmen überwachen konnte und musste, also eine Vorgesetztenfunktion für den ihm unterstellten Bereich auch gegenüber anderen Ärzten und dem Pflegepersonal ausübte (…vgl. BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 687/09, a.a.O.;… BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 836/08, unter Rz. 20, 22; LAG München v. 22.4. 2009, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein v. 9.12.2008 - 5 Sa 265/08, ZTR 2009, 255).

  • LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08

    Eingruppierung Oberarzt

    Denn diese, in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags, gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).

    Haben die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte diesen Begriff unverändert übernommen, ist davon auszugehen, dass dessen frühere Bedeutung weiter gilt (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).

    Kennzeichnend für eine solche Untergliederung ist eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln (vgl. LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08; LAG Baden-Württemberg vom 05.05.2009 - 22 Sa 53/08).

  • LAG München, 25.02.2011 - 10 Sa 1004/10

    Eingruppierung Oberarzt

    Die erkennende Kammer hat sich dem bereits in der Entscheidung vom 22.04.2009 (10 Sa 300/08) angeschlossen.

    Ein entsprechendes Maß der medizinischen Verantwortung wird nur dann getragen, wenn Aufsichts- und Weisungsbefugnisse gegenüber nachgeordneten Fachärzten oder Dritten bestehen, denen ihrerseits für ihr jeweiliges Handeln im konkreten Einzelfall die ärztliche Verantwortung obliegt (vgl. LAG München vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08; Wahlers PersV 2008, 205).

    91 (1) Auch zu diesem Tarifmerkmal hat die erkennende Kammer bereits in der Entscheidung vom 22.04.2009 (10 Sa 300/08) hingewiesen, dass es für die tarifliche Bewertung einer ausgeübten Tätigkeit es schon allein allgemein darauf ankommt, dass dem Arbeitnehmer diese Tätigkeit auch übertragen wurde, was der Arbeitnehmer im Einzelnen darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BAG vom 08.03.2006 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Telekom").

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 653/09

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. April 2009 - 10 Sa 300/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12

    Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich

    Denn diese in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).
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