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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15930
LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10 (https://dejure.org/2010,15930)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2010 - 10 Sa 90/10 (https://dejure.org/2010,15930)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2010 - 10 Sa 90/10 (https://dejure.org/2010,15930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Fehlt es daran, liegt in der Regel ein Arbeitsverhältnis vor (BAG vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96, dokumentiert bei juris, Rn. 118 m.w.N.).

    Für die Abgrenzung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände der Leistungserbringung von Bedeutung, nicht aber die Bezeichnung, die die Parteien ihrem Rechtsverhältnis gegeben haben, oder gar die von ihnen gewünschte Rechtsfolge (BAG vom 19.11.1997 a.a.O., Rn. 120 unter Hinweis auf BAG vom 16.07.1997 - 5 AZR 312/96, dokumentiert bei juris).

    Aus dem Wesen eines Franchisevertrages folgt jedenfalls nicht automatisch, dass der Franchisenehmer kein Arbeitnehmer sein kann (so ausdrücklich LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 dokumentiert bei juris Rn. 196 unter Hinweis auf BAG vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96, dokumentiert bei juris und BAG vom 16.07.1999 - 5 AZB 29/96, dokumentiert bei juris; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.1987 - Az.: 16 TaBV 83/97, dokumentiert bei juris).

    Richtig ist, dass für die Abgrenzung in erster Linie die tatsächlichen Umstände der Leistungserbringung von Bedeutung sind und nicht die Bezeichnung, die die Parteien ihrem Rechtsverhältnis gegeben haben, oder gar die von ihnen gewünschte Rechtsfolge (vgl. BAG vom 19.11.1997 a.a.O., Rn. 120.).

    In jedem Fall stellt die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, aber ein von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar (BAG vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96, dokumentiert bei juris, Rn. 125).

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Ist ein Franchisenehmer nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen, und zugleich vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, ist im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau regelmäßig davon auszugehen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt (in Anlehnung an BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00,dokumentiert bei juris).

    Dass sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (vgl. BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 30, m.w.N. zur Rspr. von BAG und BGH).

    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (vgl. BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 31, m.w.N.) Im vorliegenden Fall finden sich weder im unstrittigen Sachverhalt noch im Sachvortrag des Klägers Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte dem Kläger konkrete Weisungen zur Einstellung bestimmter Arbeitnehmer erteilt oder sich Weisungsbefugnisse gegenüber den von dem Kläger eingestellten Beschäftigten angemaßt hätte.

    Auf diesen Aspekt hatte allein der Kläger durch die ausschließlich ihm obliegende Personalauswahl und Personalführung entscheidenden Einfluss (vgl. zur ähnlichen Überlegung: BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 37).

  • LAG Bremen, 21.02.2007 - 2 Sa 206/05

    Abgrenzung FN / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen, Wirksamkeit einer …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Aus dem Wesen eines Franchisevertrages folgt jedenfalls nicht automatisch, dass der Franchisenehmer kein Arbeitnehmer sein kann (so ausdrücklich LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 dokumentiert bei juris Rn. 196 unter Hinweis auf BAG vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96, dokumentiert bei juris und BAG vom 16.07.1999 - 5 AZB 29/96, dokumentiert bei juris; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.1987 - Az.: 16 TaBV 83/97, dokumentiert bei juris).

    In der Regel unterwirft er sich im Hinblick auf die Einhaltung eines systemkonformen Verhaltens umfassenden Kontroll- und Weisungsbefugnissen des Franchisegebers (vgl. LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 dokumentiert bei juris Rn. 198 unter Hinweis auf Franzen, Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, Seite 33 sowie LAG Düsseldorf vom 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87, dokumentiert bei juris Rn.121 m.w.N.;… SG Detmold vom 09.02.2010 - S 20 R 169/08, dokumentiert bei juris Rn. 24).

    Mit der vorgenannten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Bremen darauf erkannt, dass es der Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers nicht entgegen steht, dass dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst Arbeitnehmer einstellen kann, wenn der Franchisegeber sich selbst für befugt hält, über den Fortbestand der von dem Franchisegeber geschlossenen Arbeitsverhältnisse zu entscheiden (LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05, dokumentiert bei juris).

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragsparteien für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, dokumentiert bei juris, Rn. 19).

    Spricht aber - wie hier - die tatsächliche Handhabung nicht zwingend für ein Arbeitsverhältnis, müssen sich die Parteien an dem von ihnen gewählten Vertragstypus festhalten lassen (BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, dokumentiert bei juris, Rn. 19), sofern die vertraglich vereinbarte Tätigkeit - wie hier - typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis (etwa als Filial- oder Geschäftsstellenleiter) als auch im Rahmen eines freien, auf eigene Rechnung geführten Gewerbetriebes erbracht werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08

    Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Rn. 81 (3) Maßgeblich für die Beurteilung des Status des Klägers ist also nicht die von den Parteien unter § 8 Nr. 1 des Franchisevertrages gewählte Bezeichnung, wonach der Franchisenehmer "Gewerbetreibender und selbständiger Kaufmann" ist, sondern der wirkliche Geschäftsinhalt, mithin die vertragliche Vereinbarung im Lichte ihrer praktischen Umsetzung unter gleichzeitiger Berücksichtigung des typischen Geschäftsgegenstandes eines Franchisevertrages, für den infolge seines dargestellten Wesens gewisse Weisungsrechte und Kontrollbefugnisse typisch und notwendig sind, um auch im Interesse des Franchisenehmers die Einhaltung der systemtypischen Qualitätsstandards zu gewährleisten und die korrekte Anwendung des vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Know-How sicherzustellen (vgl. OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - I-16 U 62/08, dokumentiert bei juris, Rn. 5 unter Hinweis auf OLG Oldenburg vom 10.05.2007 - 8 U 206/06, dokumentiert bei juris).

    Das erschließt sich nicht nur aus entsprechenden Behauptungen der Beklagten, sondern insbesondere auch aus den Erwägungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter a) aa) der Gründe seines Beschlusses (OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - I-16 U 62/08, dokumentiert bei juris) und den tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf in seiner Ausgangsentscheidung (LG Düsseldorf vom 14.03.2008 - 13 O 343/06, beide vollständig dokumentiert bei juris).

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09, dokumentiert bei juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06

    Wirksamkeit einer voraussetzungslos an die Änderung von Warenbezugspreisen …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Das erschließt sich nicht nur aus entsprechenden Behauptungen der Beklagten, sondern insbesondere auch aus den Erwägungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter a) aa) der Gründe seines Beschlusses (OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 - I-16 U 62/08, dokumentiert bei juris) und den tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf in seiner Ausgangsentscheidung (LG Düsseldorf vom 14.03.2008 - 13 O 343/06, beide vollständig dokumentiert bei juris).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Aus dem Wesen eines Franchisevertrages folgt jedenfalls nicht automatisch, dass der Franchisenehmer kein Arbeitnehmer sein kann (so ausdrücklich LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 dokumentiert bei juris Rn. 196 unter Hinweis auf BAG vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96, dokumentiert bei juris und BAG vom 16.07.1999 - 5 AZB 29/96, dokumentiert bei juris; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.1987 - Az.: 16 TaBV 83/97, dokumentiert bei juris).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Für die Abgrenzung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände der Leistungserbringung von Bedeutung, nicht aber die Bezeichnung, die die Parteien ihrem Rechtsverhältnis gegeben haben, oder gar die von ihnen gewünschte Rechtsfolge (BAG vom 19.11.1997 a.a.O., Rn. 120 unter Hinweis auf BAG vom 16.07.1997 - 5 AZR 312/96, dokumentiert bei juris).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98

    Statusklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10
    Dieses besondere Feststellungsinteresse ergibt sich bei Klagen auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses, also gegenwartsbezogenen Klagen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts daraus, dass bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses auf das Vertragsverhältnis der Parteien unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind, die ein Arbeitsverhältnis gestalten, und zwar sofort und nicht erst in Zukunft (vgl. BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01 unter Hinweis auf BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 sowie BAG vom 20.07.1994 - 5 AZR 196/93, allesamt dokumentiert bei juris).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06

    Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrags wegen Verstoß gegen …

  • LAG Düsseldorf, 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87

    Franchise-Nehmer: Abgrenzung zwischen selbständigem Unternehmer und vom …

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07

    Keine Arbeitnehmereigenschaft des Betreibers einer Agentur für die Verteilung von …

  • SG Detmold, 09.02.2010 - S 20 R 169/08

    Rentenversicherung

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2011 - 5 W 71/11

    Rechtswegbestimmung: Qualifikation eines Franchisenehmers als …

    In der Regel unterwirft er sich im Hinblick auf die Einhaltung eines systemkonformen Verhaltens umfassenden Kontroll- und Weisungsbefugnissen des Franchisegebers (LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.8.2010 - 10 Sa 90/10 - Bumiller, NJW 1998, 2953).

    Ob der Franchisenehmer Arbeitnehmer/arbeitnehmerähnliche Person ist oder nicht, entscheidet sich nach der konkreten Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen und unter Anwendung der allgemeinen für die Abgrenzung geltenden Prinzipien (vgl. BAG, Beschl. v. 16.7.1997 - 5 AZB 29/96 - NJW 1997, 2973; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2009, 216; LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.8.2010 - 10 Sa 90/10 -).

    Wieso die Verfügungsklägerin der Formulierung des § 4 Abs. 1 des Vertrags entnehmen zu können glaubt, auf keinen Fall müsse die Verfügungsbeklagte persönlich für den Betrieb des Restaurants Sorge tragen, und es sei unrichtig, dass Nebentätigkeiten nicht gestattet seien, ist vor dem Hintergrund, dass § 4 Abs. 1 des Vertrags explizit den persönlichen Einsatz der gesamten Arbeitskraft abfordert, unverständlich (anders insoweit der dem Urteil des LAG Düsseldorf vom 27.8.2010 - 10 Sa 90/10 - zu Grunde liegende Fall, in welchem der Franchisenehmer zeitlich und örtlich gänzlich anderen Betätigungen hätte nachgehen können und die vertraglich geschuldete Leistung nicht persönlich erbracht werden musste).

    Rn. 65 Zur Sicherstellung der Einhaltung von Richtlinien und Grundsätzen waren der Franchisegeberin wiederum umfassende Kontrollrechte eingeräumt (§ 6 des Vertrags), so etwa unangemeldete Überprüfungen, das Recht auf Erhalt vollständiger Monatsberichte mit betriebswirtschaftlichen Auswertungen etc., der Online-Abruf täglicher Umsätze, das Recht auf Erhalt "aller Daten und Informationen über den Betrieb, dessen wirtschaftliche Lage, die Personalsituation und alle sonstigen nach billigem Ermessen des Franchisegebers bedeutsamen Vorkommnisse" (§ 6 Abs. 4 des Vertrags; zur Relevanz vorgegebener Abrechnungssysteme siehe BGH, Beschl. v. 4.11.1998 - VIII ZB 12/98 - NJW 1999, 218; auch LAG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 Sa 206/05 - in die Gegenrichtung tendierend LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.8.2010 - 10 Sa 90/10 -).

    Auch was die indiziell gegen eine Stellung als arbeitnehmerähnliche Person sprechende Möglichkeit anbelangt, Mitarbeiter einzustellen (hierzu LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.8.2010 - 10 Sa 90/10 -), kommt dieser vorliegend keine maßgebliche Bedeutung zu.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 8 Sa 491/11

    Arbeitnehmerbegriff - Pachtvertrag als Arbeitsverhältnis

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens, bei deren Vorliegen regelmäßig nicht vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden kann (BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 13.08.1980 - 4 AZR 592/78 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Düsseldorf v. 27.08.2010 - 10 Sa 90/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 5).
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