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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8810
LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09 (https://dejure.org/2009,8810)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2009 - 10 Sa 95/09 (https://dejure.org/2009,8810)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2009 - 10 Sa 95/09 (https://dejure.org/2009,8810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 Abs. 1 S. 2 TVöD, § 7 Abs. 1 S. 3 TVöD, § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA, TV FDGHG, § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 6 Abs. 1 S. 2 TVöD, § 7 Abs. 1 S. 3 TVöD, § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA, TV FDGHG, § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD
    ./.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schichtlohnzulage für Busfahrer nach Übergangsrecht; Begriff der Wechselschichtarbeit für Altarbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schichtlohnzulage für Busfahrer nach Übergangsrecht; Begriff der Wechselschichtarbeit für Altarbeitnehmer

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • LAG München, 13.12.2007 - 2 Sa 590/07

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sich die regelmäßige Arbeitszeit auch dann um die auf einen Wochenfeiertag entfallenden Arbeitsstunden vermindert, wenn der Wochenfeiertag für den Angestellten nach dem Dienstplan ohnehin frei ist (wie LAG München vom 13.12.2007 -2 Sa 590/07, dokumentiert bei juris).

    Deshalb könnten auch die Ausführungen des LAG München im Urteil vom 13.12.2007, AZ: 2 Sa 590/07 und des Arbeitsgerichts Nürnberg im Urteil vom 05.06.2008, AZ 15 Ca 8647/047, nicht überzeugen.

    In Anlehnung an die Entscheidungen des LAG München vom 13.12.2007 (2 Sa 590/07, dokumentiert bei juris) und des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 05.06.2008 (15 Ca 8647/047, n.v. = Bl. 168 ff. d.A.) ist es davon ausgegangen, dass die Tarifvertragsparteien es mit dieser Regelung hätten verhindern wollen, dass der Arbeitgeber durch entsprechende Gestaltung des Dienstplans den Anspruch der Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen umgehe.

  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    In diesem Sinne "überwiegend" in die Nachtzeit fallende Schichten habe der Schichtplan des Klägers jedoch nur in einer Häufigkeit und Schichtenfolge vorgesehen, die - wiederum in Anwendung der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 05.06.1996 - 10 AZR 610/95) - den Begriff der Wechselschichtarbeit weder nach neuem noch nach altem Tarifrecht erfüllt habe.

    Ist der Durchschnitt dieser Intervalle keiner oder gleich 4, 33 Wochen, sind die Voraussetzungen für Wechselschichtarbeit erfüllt (BAG vom 05.06.1996 - 10 AZR 610/95, dokumentiert bei juris).

  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    Dem mit dem Antrag zu 5. verfolgten Begehren stehe § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA entgegen, weil trotz der zum 01.01.2008 erfolgten Überleitung in den TVöD nicht die neue Definition des § 7 Abs. 1 Satz 3 TVöD-F, sondern nach wie vor die alte, vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Begriffsdefinition (BAG vom 07.09.1994 - 10 AZR 766/93) maßgeblich sei, wonach Nachtarbeit nur vorliege, wenn "überwiegend" in der Nacht, d. h. in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr gearbeitet worden sei.
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    Wenn überhaupt, dann kommt ein solcher Anspruch auf "Korrektur" - gemeint ist wohl ohnehin "Neuerstellung" - einer Abrechnung nur dann in Betracht, wenn die vorgelegte Abrechnung völlig unbrauchbar ist (BAG vom 09.11.1999 - 9 AZR 771/98, dokumentiert bei juris unter Hinweis auf OLG Köln 3. Mai 1995 - 3 W 10/95 = NJW-RR 1996, 100, 101 betreffend die Erteilung von Abrechnungen gegenüber Handelsvertretern).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    Denn der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von ihnen beabsichtigte Zweck sind bei der Auslegung von Tarifverträgen nur zu berücksichtigen, sofern sie im Regelungswerk ihren Niederschlag gefunden haben (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 = NZA 2007, 47 unter Hinweis auf BAG vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 und BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    Denn der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von ihnen beabsichtigte Zweck sind bei der Auslegung von Tarifverträgen nur zu berücksichtigen, sofern sie im Regelungswerk ihren Niederschlag gefunden haben (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 = NZA 2007, 47 unter Hinweis auf BAG vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 und BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - BAGE 105, 275).
  • BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02

    Zeitgutschrift bei Schichtarbeit - Wochenfeiertag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    Ausgeurteilt wurde vielmehr die definitive Verpflichtung zur Korrektur des Arbeitszeitkontos um ein konkret benanntes Zeitkontingent von 7, 36 Stunden, weil der dortige Kläger aus den näher ausgeführten Gründen eben auf diese konkrete Korrektur einen Rechtsanspruch hatte (BAG vom 07.05.2003 - 5 AZR 256/02, dokumentiert bei juris).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    Denn der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von ihnen beabsichtigte Zweck sind bei der Auslegung von Tarifverträgen nur zu berücksichtigen, sofern sie im Regelungswerk ihren Niederschlag gefunden haben (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 = NZA 2007, 47 unter Hinweis auf BAG vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 und BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02).
  • OLG Köln, 03.05.1995 - 3 W 10/95

    Vollstreckung des Titels auf Erteilung einer Provisionsabrechnung - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09
    Wenn überhaupt, dann kommt ein solcher Anspruch auf "Korrektur" - gemeint ist wohl ohnehin "Neuerstellung" - einer Abrechnung nur dann in Betracht, wenn die vorgelegte Abrechnung völlig unbrauchbar ist (BAG vom 09.11.1999 - 9 AZR 771/98, dokumentiert bei juris unter Hinweis auf OLG Köln 3. Mai 1995 - 3 W 10/95 = NJW-RR 1996, 100, 101 betreffend die Erteilung von Abrechnungen gegenüber Handelsvertretern).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12

    Arbeitszeitverringerung am 31.12. nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L hier: i. V. m. § 43 …

    Dies betrifft aber nur Beschäftigte, bei denen der Dienstplan die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall am Vorfesttag ist, und nicht solche, bei denen der Arbeitgeber die Vorfesttage bei der Dienstplangestaltung gezielt ausspart (…BAG 8, 12.2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, NZA 2011, 927 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD;… LAG Hamm 24.5.2012 - 11 Sa 1750/11 - juris [Rn. 25] zu § 6 Abs. 3 TVöD-V; Hessisches LAG 10.2.2012 - 3 Sa 604/11 - zu II 3 a der Gründe, juris zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K; anders noch LAG Nürnberg 26.8.2009 - 3 Sa 625/08 - zu 1 der Gründe, juris; LAG Düsseldorf 13.3.2009 - 10 Sa 95/09 - zu II 6 der Gründe, juris).
  • LAG Nürnberg, 26.08.2009 - 3 Sa 625/08

    Arbeitszeitgutschrift für Feiertage

    Das Berufungsgericht schließt sich daher den überzeugenden Gründen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.03.2009 - 10 Sa 95/09 - an, wonach eine Auslegung des § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD in dem vom Kläger angenommenen Sinne schon deshalb ausscheidet, da die Tarifvertragsparteien in der Sonderregelung für die Beschäftigten in Krankenhäusern dies ausdrücklich abweichend von § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD geregelt haben.
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