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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 22.08.1995 - 10 T 156/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13984
LG Stuttgart, 22.08.1995 - 10 T 156/95 (https://dejure.org/1995,13984)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.08.1995 - 10 T 156/95 (https://dejure.org/1995,13984)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22. August 1995 - 10 T 156/95 (https://dejure.org/1995,13984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Pauschale Aufwandsentschädigung für Eltern, Beginn der Ausschlußfrist

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 158
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Oldenburg, 15.04.1997 - 8 T 388/97

    Beschwerde des Bezirksrevisors gegen pauschale Aufwandsentschädigung des …

    Rn. 6 Die Kammer wird deshalb künftig davon ausgehen, daß Ansprüche des Betreuers gemäß § 1836 a BGB erst 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit erlöschen (so auch LG Koblenz, BtPrax 1995, 148;… LG Hildesheim a.a.O.; LG Köln 6 T 499/95; LG Stuttgart 10 T 156/95; LG Hannover FamRZ 1995, 1377 [LG Hannover 03.11.1994 - 20 T 75/94]; Zimmermann, Rechtspfleger 1996, 9 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 188/99
    Demgemäß ist § 15 Abs. 2 ZuSEG auf den Aufwendungsersatz eines Betreuers aus der Staatskasse entsprechend anwendbar, dh der Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen die Staatskasse erlischt, wenn er nicht gemäß § 15 Abs. 2 ZuSEG binnen dreier Monate nach Beendigung "der Zuziehung" des Betreuers, also nach Beendigung des Betreueramtes geltend gemacht wird (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 98, 1o56 = NJW-RR 98, 13o4; BayObLG NJW-FER 2ooo, 1o und FamRZ 99, 741 = NJW-FER 99, 153 mwN; LG Koblenz JB 95, 381; LG Lüneburg FamRZ 97, 451; LG Stuttgart Rpfleger 96, 158).
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