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| LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändung des Arbeitseinkommens und von Sozialleistungen; Bestimmung eines Pauschalbetrags an pfandfreiem Einkommen; Folgen der Verlagerung des Mehrbedarfszuschlags für Erwerbstätige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 12.08.2004 - 1 M 3685/04
- LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Rn. 16 Der Mehrbedarf für Erwerbstätige zählt zum sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (BVerfGE 87, 153 = NJW 92, 3153). - OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00
Pfändung des Arbeitseinkommens: Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs nach …
Auszug aus LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Rn. 15 Die Kammer hält es für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360;… Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e). - LG Stuttgart, 13.07.2004 - 10 T 215/04
Zwangsvollstreckung wegen einer vom Schuldner vorsätzlich begangenen unerlaubten …
Auszug aus LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Rn. 21 Entgegen der Auffassung des Schuldners nehmen auch die Zinsforderung und die Forderung auf Kostenerstattung am Vollstreckungsprivileg des § 850 f Abs. 11 ZPO teil, da auch diese durch die vom Schuldner begangene unerlaubte Handlung verursacht sind (LG Stuttgart [10. Zivilkammer], Rpfleger 05, 38 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 21.07.1999 - 14 W 73/98
Auszug aus LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Rn. 15 Die Kammer hält es für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360;… Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e). - KG, 03.02.1994 - 1 W 6713/93
Auszug aus LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Rn. 14 Überwiegend wurde die Ablehnung eines Pauschalbetrags allerdings damit begründet, dass die Verlagerung des Mehrbedarfszuschlags für Erwerbstätige nach § 76 Abs. 2a Nr. 1 BSHG zur Folge habe, dass die Regelung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht mehr zu beachten sei, da die alte Fassung des § 850 f ZPO nur auf Abschnitt 2 des Bundessozialhilfegesetzes verwiesen habe (KG, FamRZ 94, 1047; OLG Köln, Jur Büro 99, 606; OLG Celle, OLGR Celle 1999, 78-79). - LG Stuttgart, 17.10.1989 - 2 T 800/89
Auszug aus LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Doch könne dieser, der öffentlichen Fürsorge zuzuordnende Gedanke nicht zum Nachteil von Pfändungsgläubigern in das Zwangsvollstreckungsverfahren übernommen werden (LG Stuttgart [2. Zivilkammer] Rpfleger 90, 173). - AG Stuttgart, 12.03.1996 - 2 M 1736/95
Auszug aus LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04
Rn. 15 Die Kammer hält es für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360;… Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e).
- BGH, 10.03.2011 - VII ZB 70/08
Zwangsvollstreckung: Erhöhung des pfändbaren Betrages bei vorsätzlicher …
Rn. 12 aa) So wird die Auffassung vertreten, das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO finde wegen der engen materiell-rechtlichen Verbindung auch auf die Vollstreckung wegen des Zinsanspruchs (LG Stuttgart, Rpfleger 2005, 38 und InVo 2005, 281; KG, Rpfleger 1972, 66 zu § 67 Abs. 2 Nr. 5 BVersG), der Prozesskosten (LG Saarbrücken, JurBüro 2006, 380; LG Ellwangen, JurBüro 2003, 660; LG Dortmund, Rpfleger 1989, 75;… MünchKommZPO/Smid, 3. Aufl., § 850f Rn. 14) oder der Vollstreckungskosten (…Zöller/Stöber, aaO Rn. 8;… Musielak/Becker, aaO Rn. 9;… MünchKommZPO/Smid, aaO Rn. 14) Anwendung. - LG Stuttgart, 10.02.2005 - 10 T 144/04
Zwangsvollstreckung: Ansatz des sozialhilferechtlichen Pauschalbetrages für den …
Rn. 12 Das Gericht hält es daher für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360; LG Stuttgart [10. Zivilkammer], Beschluss vom 9.2.2005, 10 T 520/04;… Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e). - AG Backnang, 14.07.2008 - 2 M 342/08 Die Festsetzung dieses Betrags ist nicht zu beanstanden (vgl. LG Zweibrücken InVo 2000, 24; LG Stuttgart InVo 2005, 281f).
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