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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 21.03.2006 - 10 T 70/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35131
LG Stuttgart, 21.03.2006 - 10 T 70/06 (https://dejure.org/2006,35131)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2006 - 10 T 70/06 (https://dejure.org/2006,35131)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2006 - 10 T 70/06 (https://dejure.org/2006,35131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozesspflegerbestellung in einem Verfahren, in dem Wohngeld von der prozessunfähigen Partei beansprucht wird: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung des Prozesspflegers im FGG-Verfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit i.R.e. Beanspruchung von Wohngeld von der prozessunfähigen Partei

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 28.02.1967 - 5 W 12/67
    Auszug aus LG Stuttgart, 21.03.2006 - 10 T 70/06
    Rn. 7 Darüber hinaus wird die Bestellung eines Prozesspflegers aber auch dann für zulässig gehalten, wenn trotz nicht zu erbringenden Nachweises der Prozessfähigkeit der Beklagten-/Antragsgegnerseite auch die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nicht möglich und die Kläger-/Antragstellerseite deshalb auf Dauer an einer Rechtsverfolgung gehindert ist (OLG Saarbrücken, NJW 1967, 1617).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.12.2007 - 9 Ta 16/07

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    Streitig ist allein, ob wegen der Schwere des mit der Bestellung eines Prozesspflegers verbundenen Eingriffes die Entscheidungsform des Beschlusses zu wählen ist (…dafür Zöller/Vollkommer, a.a.O. § 57 Rn. 7 im Allgemeinen; speziell für die Bestellung eines Prozesspflegers wegen möglicherweise fehlender Prozessfähigkeit für natürliche Personen Landgericht Stuttgart, Az. 10 T 70/06, Beschl. v. 21.03.2006 für das FGG-Verfahren; OLG Dresden, Beschl. v. 18.01.2000, Az. 20 WF 608/99 für das familienrechtliche Verfahren unter Annahme, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Verfügung zur Bestellung eines Prozesspflegers gegeben sei; ebenso OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.06.1999, Az. 6 WF 96/99; Bayrischer VGH, Beschl. v. 25.01.2001, Az. 11 C 01.33 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.02.1998, Az. 7 E 10175/98 ebenfalls für das verwaltungsgerichtliche Verfahren).
  • OLG Rostock, 23.10.2008 - 10 WF 184/08

    Bestellung eines Prozesspflegers im Sorgerechtsentziehungsverfahren

    Die Bestellung eines Prozesspflegers ist ein erheblicher Eingriff in Rechte der Kindesmutter (vgl.LG Stuttgart Az. 10 T 70/06;… Keidel/Kahl, Kommentar zum FGG, 15. Auflage § 19 Rn. 11;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. § 57 Rn. 7).
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