Rechtsprechung
| LAG Köln, 10.12.2012 - 10 Ta 298/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert; Beschlussverfahren; Einigungsstelle
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
RVG § 23; ArbGG § 98
Streitwert; Beschlussverfahren; Einigungsstelle - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 23; ArbGG § 98
Streitwert bei Antrag auf Bestellung zweier Ersatzvorsitzender einer Einigungsstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert bei Antrag auf Bestellung zweier Ersatzvorsitzender einer Einigungsstelle
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 20.09.2012 - 11 BV 117/12
- LAG Köln, 10.12.2012 - 10 Ta 298/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LAG Köln, 22.10.2009 - 7 Ta 104/09
Streitwert für Beschlussverfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle
Auszug aus LAG Köln, 10.12.2012 - 10 Ta 298/12
Ist im Einzelfall festzustellen, dass die Bedeutung der Installation einer Einigungsstelle zu einem bestimmten Regelungsgegenstand deutlich über dem Durchschnittsfall hinausgeht oder hinter diesem zurückbleibt, ist der nach § 23 Abs. 3 RVG zu bemessende Streitwert angemessen zu erhöhen oder zu erniedrigen (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 22.10.2009 - 7 Ta 104/09 -).
- LAG Köln, 07.07.2014 - 4 Ta 223/14
Einrichtung einer Einigungsstelle
Der Streitwert eines Verfahrens nach § 98 ArbGG beträgt 5.000,00 EUR, unabhängig davon, ob die Beteiligten schwerpunktmäßig über die Person des einzusetzenden Vorsitzenden, über die Anzahl der Beisitzer oder über die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle oder mehrere oder gar alle diese Gesichtspunkte streiten (vgl. LAG Köln 22.09.2008 - 7 Ta 188/08; 03.06.2009 - 4 Ta 167/09; 02.09.2010 - 7 Ta 277/10; 10.12.2012 - 10 Ta 298/12).Es ist für die Festsetzung des Streitwerts unerheblich, die Beteiligten schwerpunktmäßig über die Person des einzusetzenden Vorsitzenden, über die Anzahl der Beisitzer oder über die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle oder mehrere oder gar alle diese Gesichtspunkte streiten (vgl. LAG Köln 22.09.2008 - 7 Ta 188/08; 03.06.2009 - 4 Ta 167/09; 02.09.2010 - 7 Ta 277/10; 10.12.2012 - 10 Ta 298/12).
- LAG Köln, 20.08.2015 - 11 Ta 247/15
Streitwert eines Beschlussverfahrens auf Einsetzung einer Einigungsstelle
Anhaltspunkte für eine Erhöhung des Auffangwertes im Hinblick auf die herausgehobene Bedeutung der Installation der Einigungsstelle zum streitigen Regelungsgegenstand (vgl. hierzu: LAG Köln, Beschl. v. 10.12.2012- 10 Ta 298/12 - m. w. N.) werden von den Beschwerdeführern nicht geltend gemacht und sind auch nicht ersichtlich. - LAG Köln, 17.11.2014 - 5 Ta 360/14
Streitwert eines Verfahrens über die Besetzung der Einigungsstelle
Dies gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten schwerpunktmäßig über die Person des einzusetzenden Vorsitzenden, über die Anzahl der Beisitzer oder über die offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle oder mehrere oder gar alle diese Gesichtspunkte streiten (vgl. LAG Köln 22.09.2008 - 7 Ta 188/08; 03.06.2009 - 4 Ta 167/09; 02.09.2010 - 7 Ta 277/10; 10.12.2012 - 10 Ta 298/12; 07.07.2014 - 4 Ta 223/14).
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