Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 28.05.1993 - 10 U 13/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungspflicht eines auf Schadensersatz klagenden Konkursverwalters für das Bestehen einer Sondervereinbarung i.R.d. Steuerberatungsvertrags zwischen dem Gemeinschuldner und dessen Steuerberater; Hinweispflicht eines Steuerberaters einer GmbH auf die bilanzielle ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 24.06.1991 - 6 O 377/91
- OLG Schleswig, 28.05.1993 - 10 U 13/92
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 126/93
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1985 - VI ZR 114/84
Selbsttötungsversuch während stationärer Behandlung
Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.1993 - 10 U 13/92
Das wäre nur der Fall, wenn die verletzte Verpflichtung nach dem Inhalt des Vertrages ihr allein oblag (vgl. BGHZ 96, 98), was - wie ausgeführt ist - nicht der Fall war. - BGH, 06.12.1979 - VII ZR 19/79
Pflichten - Steuerberater - Güterstand
Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.1993 - 10 U 13/92
Hierzu gehört auch eine umfassende Aufklärung über Vor- und Nachteile sowie Risiken in steuerlicher - nicht in wirtschaftlicher - Hinsicht (vgl. BGH WM 1980 S. 308, 309;… WM 1982, S. 128). - BGH, 09.12.1981 - IVa ZR 42/81
Anspruch auf Schadensersatz wegen Steuerberatung über Verlustzuweisungen - …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.05.1993 - 10 U 13/92
Hierzu gehört auch eine umfassende Aufklärung über Vor- und Nachteile sowie Risiken in steuerlicher - nicht in wirtschaftlicher - Hinsicht (vgl. BGH WM 1980 S. 308, 309; WM 1982, S. 128).
- OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
Warnung eines GmbH-Geschäftsführers durch Steuerberater der GmbH bei …
Inhalt eines derartigen Mandates ist aber die Vornahme einer Insolvenz- und Sanierungsberatung und - vorgelagert - die von sich aus erfolgende Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens noch nicht; die Erstellung eines Überschuldungsstatus und ggf. einer Fortführungsprognose bedarf eines gesonderten Auftrages an den Steuerberater (Gräfe DStR 2010, 618, 621; OLG Schleswig, Urt. v. 28. Mai 1993 - 10 U 13/92 -, GI 1993, 373, 377 f.). - OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
Ein Steuerberater haftet nicht wegen unterlassener Beantragung des …
- OLG Stuttgart, 30.06.2025 - 12 U 159/24 Die Belehrungsbedürftigkeit kann allerdings bei erkennbaren eigenen Kenntnissen des Mandanten oder erkennbaren spezifischer anderweitiger Beratung entfallen (BGH…, Urteil vom 26.10.2000 - IX ZR 289/99, juris Rn. 15; OLG Schleswig, Urteil vom 28.05.1993 - 10 U 13/92, GI 1993, 373-383; LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009 - 15 O 397/08, juris Rn 18; Gräfe, DStR 2010, 618, 622).
- LG Berlin, 20.04.2021 - 3 O 242/20
Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater wegen Verletzung eines …
Rn. 34 Vor diesem Hintergrund kann auch dahinstehen, ob es insoweit auf den Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz am 29. Juni 2018 oder bereits auf den 31. Dezember 2017, nämlich das Ende des bilanzierten Zeitraums, oder sogar auf beide Zeitpunkte (so OLG Schleswig, Urteil vom 28. Mai1993 - 10 U 13/92, BeckRS 2013, 11747) ankommt.
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