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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4874
OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06 (https://dejure.org/2007,4874)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.02.2007 - 10 U 168/06 (https://dejure.org/2007,4874)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 10 U 168/06 (https://dejure.org/2007,4874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über früheren Drogenkonsum; hinreichende Verständlichkeit eines Fragebogens zum Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Vorlesen und Ausfüllen des Fragebogens ...

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 22

  • IWW
  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Fragen nach Betäubungs- oder Rauschmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1 § 22
    Verständlichkeit einer nur mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortenden Frage nach der Einnahme von Drogen, Betäubungs- oder Rauschmitteln in einem Rentenversicherungsantrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verständlichkeit von Fragen im Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige Täuschung bei Verschweigen eines ausdrücklich durch den Versicherer erfragten Umstandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90

    Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06
    Sind die schriftlich formulierten Fragen nicht vorgelesen worden, sondern nur nach eigenem Ermessen des Versicherungsvertreters sinngemäß mündlich gestellt worden, reicht es zur Bejahung der Schriftlichkeit (§ 16 Abs. 1 S. 3 VVG) keinesfalls aus, dass dem Versicherungsnehmer das ausgefüllte Formular nur zur Unterschrift vorgelegt wird (BGH a.a.O. sowie VersR 1991, 575).
  • BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93

    Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06
    Hat der Versicherungsnehmer anschließend die schriftlichen Fragen mit den durch Ankreuzen gegebenen Antworten unterzeichnet, ist dem Erfordernis der Schriftlichkeit, wenn die schriftlichen Fragen dem Versicherungsnehmer vorgelesen worden sind, nur genügt, wenn dies so geschieht, dass es einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und ggf. durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre des Fragetextes gleichzusetzen ist (BGH NJW-RR 1994, 1049).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 7 U 157/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt wegen falscher …

    Rn. 35 Unter diesen Umständen hat der Versicherer, der sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet ist, den Nachweis zu führen, dass der Versicherungsvertreter dem Antragsteller die Fragen in einer Art und Weise vorgelesen hat, die das Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsvertreter einer eigenverantwortlichen Beantwortung durch den Antragsteller vergleichbar erscheinen erlassen (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2010 - Az. IV ZR 252/08 = NJW 2011, 1213 und Urteil vom 13.03.1991 - Az. IV ZR 218/90 = NJW 1991, 1891; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - Az. 10 U 168/06 = VersR 2008, 197).

    Macht der Versicherungsvertreter hierbei ergänzende Anmerkungen, welche den Inhalt der schriftlichen Fragen relativieren, so muss der Antragsteller die Fragen allein in dem mündlich gestellten Umfang beantworten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - Az. 10 U 168/06 = VersR 2008, 197;… Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 19 Rn. 27).

    Rn. 37 Jedenfalls ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Fehlvorstellung der Klägerin über den Bedeutungsgehalt der Fragen nicht auszuschließen, so dass es an einem Verschweigen gefahrerheblicher Umstände durch die Klägerin fehlt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - Az. 10 U 168/06 = VersR 2008, 197).

  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16

    Zulässigkeit und Streitwert einer Feststellungsklage hinsichtlich des …

    Unter diesen Umständen hat der Versicherer, der sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet ist, den Nachweis zu führen, dass der Versicherungsvertreter dem Antragsteller die Fragen in einer Art und Weise vorgelesen hat, die das Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsvertreter einer eigenverantwortlichen Beantwortung durch den Antragsteller vergleichbar erscheinen erlassen (vgl. BGH NJW 2011, 1213; NJW 1991, 1891; OLG Stuttgart, VersR 2008, 197).
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