Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 09.11.2001 - 10 U 201/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04
Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit …
Der Versicherungsnehmer hat die Voraussetzungen des Wiedereinschlusses zu beweisen hat (Senat NVersZ 2001, 553; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Hamm NVersZ 2001, 508; OLG Köln VersR 2003, 1120; unter Aufgabe der Senatsentscheidung vom 9.11.2001 - 10 U 201/01 - r+s 2002, 481).Entgegen der unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 9.11.2001 - 10 U 201/01 - OLG Koblenz r+s 2002, 481 gestützten Auffassung der Berufung obliegt es nicht der Beweislast des Versicherers, dass der Unfall nicht die überwiegende Ursache für die Schädigung der Bandscheibe ist, weil der Ausschluss des § 2 III (2) AUB den umfassend in § 1 I, AIII AUB 88 zugesagten Versicherungsschutz einschränkt.
- OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 10 U 80/06
Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses mit Verlängerungsklausel
Die Klägerin hat die Vorschussklage jedoch unter Einbeziehung der geltend gemachten Nebenkostenvorauszahlungen insoweit in zulässiger Weise (Senat, 10 U 201/01; OLG Düsseldorf, DWW 2006, 158 = OLGR 2006, 140; in diesem Sinn auch BGH, DWW 2003, 91 = GE 2003, 250 = GuT 2003, 61 = MDR 2003, 382 = NJW-RR 2003, 442 = NZM 2003, 196 = WM 2003, 216 = ZMR 2003, 334) bereits mit Schriftsatz 15.03.2006 (GA 229) - und insoweit vom Landgericht zu Unrecht nicht berücksichtigt - auf Zahlung des sich aus der Abrechnung 2004 (GA 243) ergebenden Saldos umgestellt und die sich hieraus errechnende Nachforderung zweitinstanzlich nochmals ausdrücklich mit 3.903,26 EUR beziffert und ihren Klageantrag insoweit ohne sachliche Änderung neu gefasst.
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