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Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8228
OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06 (https://dejure.org/2006,8228)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.2006 - 10 U 208/06 (https://dejure.org/2006,8228)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 10 U 208/06 (https://dejure.org/2006,8228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; BUZ § 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung einer Nachtschwester auf eine vergleichbare Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch einer Krankenschwester auf Versicherungsleistung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung wegen des Vorliegens einer mindestens 50 % Berufsunfähigkeit; Verweisbarkeit einer erkrankten Krankenschwester auf eine mit ihrer Tätigkeit ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Will der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine zumutbare Vergleichstätigkeit verweisen, gehört es grundsätzlich zu seiner Vortragslast, den Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale (z.B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH VersR 1999, 1134; VersR 1994, 1095, NJW-RR 1995, 20; VersR 2000, 349; VersR 2005, 676; Senat in VersR 2001, 1371; OLG Saarbrücken OLGReport 2003, 353).

    Hat der Versicherer seiner Darlegungslast genügt, trifft den Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass keine andere Erwerbstätigkeit in einem die Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang ausgeübt werden kann (BGH VersR 2005, 676, 678).

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Will der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine zumutbare Vergleichstätigkeit verweisen, gehört es grundsätzlich zu seiner Vortragslast, den Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale (z.B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH VersR 1999, 1134; VersR 1994, 1095, NJW-RR 1995, 20; VersR 2000, 349; VersR 2005, 676; Senat in VersR 2001, 1371; OLG Saarbrücken OLGReport 2003, 353).

    Verweisungen auf Tätigkeiten, die nur in Einzelfällen nach den besonderen Anforderungen eines bestimmten Betriebes geschaffen oder auf spezielle Bedürfnisse eines bestimmten Mitarbeiters zugeschnitten worden sind ("Nischenarbeitsplätze") scheiden grundsätzlich ebenso aus wie Verweisungen auf Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt nur in so geringer Anzahl zur Verfügung stehen, dass von einem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr die Rede sein kann (BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472).

  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Hierbei handelt es sich jedoch vor allem um den Erwerb solcher Möglichkeiten, die nur der Anpassung vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse an Bedürfnisse des neuen Betriebes dienen und die bei jedem Arbeitsplatzwechsel anfallen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 528).

    Zu einer darüber hinausgehenden Fortbildung ist der Versicherte nach § 2 Nr. 1 BUZ nicht verpflichtet (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 528 mit Hinweis auf BGH,NJW-RR 1997, 529, NJW-RR 2000, 550, OLG Hamm VersR 1997, 479).

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Die zusätzlich erforderlichen Fähigkeiten können gerade nicht mit Leichtigkeit innerhalb kurzer Zeit erworben werden, weshalb eine Verweisung der Klägerin auf eine Tätigkeit als Arzthelferin oder Ambulanzschwester ausscheidet (vgl. auch OLG Saarbrücken, OLGReport 2003, 353 - 356).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Zu einer darüber hinausgehenden Fortbildung ist der Versicherte nach § 2 Nr. 1 BUZ nicht verpflichtet (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 528 mit Hinweis auf BGH,NJW-RR 1997, 529, NJW-RR 2000, 550, OLG Hamm VersR 1997, 479).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Zu einer darüber hinausgehenden Fortbildung ist der Versicherte nach § 2 Nr. 1 BUZ nicht verpflichtet (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 528 mit Hinweis auf BGH,NJW-RR 1997, 529, NJW-RR 2000, 550, OLG Hamm VersR 1997, 479).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH-Urteil vom 22.09.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10.11.2000 - 10 U 278/00 - NVersR 2001, 212).
  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Will der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine zumutbare Vergleichstätigkeit verweisen, gehört es grundsätzlich zu seiner Vortragslast, den Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale (z.B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH VersR 1999, 1134; VersR 1994, 1095, NJW-RR 1995, 20; VersR 2000, 349; VersR 2005, 676; Senat in VersR 2001, 1371; OLG Saarbrücken OLGReport 2003, 353).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Will der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine zumutbare Vergleichstätigkeit verweisen, gehört es grundsätzlich zu seiner Vortragslast, den Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale (z.B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH VersR 1999, 1134; VersR 1994, 1095, NJW-RR 1995, 20; VersR 2000, 349; VersR 2005, 676; Senat in VersR 2001, 1371; OLG Saarbrücken OLGReport 2003, 353).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2000 - 12 U 191/99

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
    Dennoch ist eine Verweisung auf eine Tätigkeit nach Treu und Glauben dann nicht möglich, wenn der Versicherungsnehmer wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung, die ihm die Fortführung seines bisherigen Berufs unmöglich macht, offensichtlich keinen Arbeitsplatz innerhalb des Vergleichsberufs finden wird (OLG Karlsruhe VersR 2000, 1401).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 10 U 278/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 1634/99

    Rechtsnatur der Tätigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; …

  • OLG Hamm, 19.01.1996 - 20 U 193/95

    Installateurgeselle; Gas; Wasser; Einarbeitungszeit; Technischer …

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei …

    Gesundheitliche Probleme im Verweisungsberuf betreffen aber gerade nicht das allgemeine Arbeitsplatzrisiko, das der Versicherte zu tragen hat; ist der Versicherte wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage, tatsächlich einen Arbeitsplatz zu finden, verwirklicht sich vielmehr dasjenige Risiko, gegen das er versichert ist, so dass eine Berufsfähigkeit im Verweisungsberuf nicht vorliegt (Senat…, Urteil vom 21.06.1996 - 20 U 351/94, VersR 1997, 817, Rn. 31; OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2006 - 10 U 208/06, juris, Rn. 33; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 02.03.2000 - 12 U 191/99, VersR 2000, 1401, Rn. 67 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.09.1997 - U, r+s 1998, 38).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007 - L 10 U 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,119907
LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007 - L 10 U 208/06 (https://dejure.org/2007,119907)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2007 - L 10 U 208/06 (https://dejure.org/2007,119907)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2007 - L 10 U 208/06 (https://dejure.org/2007,119907)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007 - L 10 U 208/06
    Dabei müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die als Folge geltend gemachte Gesundheitsstörung erwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30. April 1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1985, a.a.O.); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist.

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007 - L 10 U 208/06
    Dies hat der Kläger bei sinnentsprechender Auslegung seines Vorbringens (BSG, Urteil vom 7. September 2004, B 2 U 45/03 R in SozR 4-2700 § 2 Nr. 2) auch getan.
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007 - L 10 U 208/06
    (vgl. BSG, Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67;… Urteil vom 2. Mai 2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007 - L 10 U 208/06
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 1991, 2 RU 31/90 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007 - L 10 U 208/06
    (vgl. BSG…, Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 2. Mai 2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2007 - L 10 U 208/06
    Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1988, 2/9b RU 28/87 in SozR 2200 § 548 Nr. 91).
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