Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.10.1995 - 10 U 290/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99
Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Wirksamkeit Allgemeiner …
Die Regelung nimmt im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz aus, wobei die Klausel weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt (vgl. OLG Frankfurt - 10 U 247/94 und 10 U 290/93; vgl. auch OLG Frankfurt ZFS 1993, 132). - OLG Frankfurt, 22.05.2002 - 7 U 147/01
Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung; …
Der Zweck der Regelung, dass der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unübersehbar sind, eintreten müsse, rechtfertigt die Beschränkung des Versicherungsschutzes, mit der im Interesse einer rationellen Arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden (so auch Senat in 7 U 56/00; OLG Frankfurt- 10 U 247/93; OLG Frankfurt-10 U 290/93;OLG Frankfurt VersR 1993, 174;… zustimmend auch Grimm "Unfallversicherung", 3. Aufl., § 7 Rdn. 8). - OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00
Unfallversicherung: Ärztlich Feststellung des Vorliegens einer Invalidität
Der Zweck der Regelung, dass der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unübersehbar sind, eintreten müsse, rechtfertigt die Beschränkung des Versicherungsschutzes, mit der im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden (vgl. auch OLG Frankfurt 10 U 247/93 und 10 U 290/93 sowie OLG Frankfurt in VersR 1993.174).
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