Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 05.02.1998 - 6 O 254/96
- OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Papierfundstellen
- VersR 2000, 355
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Dabei genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde ( BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.) Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ( BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346) Diese Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer entfällt, wenn der Versicherer seinerseits darlegt und gegebenenfalls beweist, daß nicht nur hinreichende Wahrscheinlichkeits- oder Verdachtsmomente vorliegen, sondern eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen anderen Geschehensablauf besteht.Es müssen weitere Umstände hinzukommen (Römer, NJW 1996, 2329, 2332), die für die Unredlichkeit des Versicherungsnehmers sprechen (BGH VersR 1991, 1047, 1048 [BGH 03.07.1991 - IV ZR 220/90] ).
- OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91
Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587 [BGH 12.04.1989 - IVa ZR 83/88] ; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219).Die Annahme eines vorgetäuschten Diebstahls kann nahe liegen, wenn von einem Schlüssel, den der Versicherungsnehmer ständig in Gebrauch hatte, kurz vor der Entwendung des PKW ein Nachschlüssel angefertigt wurde und der Versicherungsnehmer dies verschweigt (vgl. OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - U 289/91 - VersR 1993, 218, 219 [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] ).
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Dabei genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde ( BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.) Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ( BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346) Diese Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer entfällt, wenn der Versicherer seinerseits darlegt und gegebenenfalls beweist, daß nicht nur hinreichende Wahrscheinlichkeits- oder Verdachtsmomente vorliegen, sondern eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen anderen Geschehensablauf besteht.
- BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Die Anfertigung eines Nachschlüssels allein genügt indes nicht, eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung eines Diebstahls anzunehmen, wenn denkbar ist, daß ein Dritter ohne Einwilligung des Versicherungsnehmers einen Nachschlüssel hat anfertigen lassen ( BGH Urteil vom 13.12.1995 - IV ZR 54/95 - NJW 1996, 993 [BGH 13.12.1995 - IV ZR 54/95] ). - BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80
Begriff der Entwendung
Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Dabei genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde ( BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.) Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ( BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346) Diese Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer entfällt, wenn der Versicherer seinerseits darlegt und gegebenenfalls beweist, daß nicht nur hinreichende Wahrscheinlichkeits- oder Verdachtsmomente vorliegen, sondern eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen anderen Geschehensablauf besteht. - BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587 [BGH 12.04.1989 - IVa ZR 83/88] ; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219). - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Dabei genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde ( BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.) Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ( BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346) Diese Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer entfällt, wenn der Versicherer seinerseits darlegt und gegebenenfalls beweist, daß nicht nur hinreichende Wahrscheinlichkeits- oder Verdachtsmomente vorliegen, sondern eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen anderen Geschehensablauf besteht. - BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz
Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Dabei genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde ( BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.) Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ( BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346) Diese Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer entfällt, wenn der Versicherer seinerseits darlegt und gegebenenfalls beweist, daß nicht nur hinreichende Wahrscheinlichkeits- oder Verdachtsmomente vorliegen, sondern eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen anderen Geschehensablauf besteht.
- OLG Saarbrücken, 28.10.2003 - 4 U 686/02
Energielieferungsvertrag: Schätzung des Stromverbrauchs bei einer wegen eines …
Dies ist nicht der Fall, wenn der Verbrauch nach einer Fehlerkorrektur auf Grund von Mittelwerten festgestellt werden kann (vgl. Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke-Hempel, aaO., § 21 AVBEltV, Rdnr. 61 unter Hinweis auf: LG Hamburg, R + S 2000, 10). - OLG Koblenz, 05.05.2003 - 10 U 1032/02
Zu den Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der …
Dies gilt vor allem bei Entwendungen von Kraftfahrzeugen, bei denen der Versicherer keine eigenen Erkenntnismöglichkeiten hat (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 15. Januar 1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536; vom 12.3.1999, NVersZ 1999, 273, 274; vom 26. Mai 2000, MDR 2000, 1189 = zfs 2000, 452 = r+s 2001, 13).Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (Senatsurteile vom 12.3.1999, NVersZ 1999, 273, 274; vom 26. Mai 2000, MDR 2000, 1189 = zfs 2000, 452 = r+s 2001, 13;… vgl. auch Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 7 AKB Rn. 13).
- OLG Koblenz, 11.11.2004 - 10 U 97/04
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung nach Fahrzeugdiebstahl: …
Von einer rechtzeitigen, eine Obliegenheitsverletzung ausschließenden Berichtigung der falschen Angaben kann nicht ausgegangen werden, wenn diese erst erfolgte, nachdem der Versicherer bei der Werkstatt Nachforschungen angestellt hatte (vgl. zur Aufklärungsobliegenheit auch Senatsurteile vom 12.3.1999 - 10 U 419/98 - NVersZ 1999, 273, 274; vom 15. Januar 1999 - 10 U 1574/97 - NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (…Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 7 AKB Rn. 12; vgl. auch Senatsurteil vom 12.3.1999 - 10 U 419/98 - NVersZ 1999, 273, 274).
- OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
Repräsentant der Versicherungsnehmerin - Handelsvertreter - Fahrzeugnutzung - …
Leistungsfreiheit des Versicherers besteht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. dessen Repräsentant seine Obliegenheit verletzt hat, nach Eintritt des Versicherungsfalls alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann, es sei denn, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. u.a. Senatsurteile vom 12.3.1999 - 10 U 419/98 - NVersZ 1999, 273, 274; vom 15. Oktober 1999 10 U 102/99 - und vom 26. Mai 200 - 10 U 1627/97). - OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
Teilkaskoversicherung - Schadensanzeige - Vorschaden - vorsätzliche …
Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (…Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. (1998), § 7 AKB Rdnr. 13; Senatsurteil vom 12.3.1999 -- 10 U 419/98 -- NVersZ 1999, 273, 274). - OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls - …
Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (…Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. (1998), § 7 AKB Rdnr. 13; Senatsurteil vom 12.3.1999 -- 10 U 419/98 -- NVersZ 1999, 273, 274). - OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 407/00
Obliegenheitsverletzung - keine Sachaufklärung vor Ort nach angeblichem Unfall am …
Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (…Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. (1998), § 7 AKB Rdnr. 13; Senatsurteil vom 12.3.1999 - 10 U 419/98 - NVersZ 1999, 273, 274). - OLG Koblenz, 11.11.2004 - 10 U 970/04
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen unrichtiger Angabe über die gefahrenen …
Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (…Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. [2004], § 7 AKB Rdnr. 12; vgl. auch Senat, NVersZ 1999, 273 [274]). - OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03 Anders als in dem vom OLG Koblenz entschiedenen Fall (VersR 2000, 355) rechnete der Kläger den Unfallschaden mit der gegnerischen Versicherung auf Gutachtenbasis ab und reparierte ihn teilweise selbst.
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