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| OLG Hamburg, 14.06.1984 - 10 U 60/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 1063
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.1984 - 10 U 60/83
Es entspricht der allgemeinen Meinung zur Diebstahlversicherung, daß der VN zwar den Eintritt des Versicherungsfalls zu beweisen hat, daß für ihn aber im Hinblick auf die oft mit einem Diebstahl verbundenen Aufklärungsschwierigkeiten Beweiserleichterungen eingreifen (vgl. BGH VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54 (59) VersR 1981, 345 (346). - BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80
Begriff der Entwendung
Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.1984 - 10 U 60/83
Es entspricht der allgemeinen Meinung zur Diebstahlversicherung, daß der VN zwar den Eintritt des Versicherungsfalls zu beweisen hat, daß für ihn aber im Hinblick auf die oft mit einem Diebstahl verbundenen Aufklärungsschwierigkeiten Beweiserleichterungen eingreifen (vgl. BGH VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54 (59) VersR 1981, 345 (346).
- OLG Frankfurt, 26.06.2015 - 7 U 27/14
Zum Ausschluss der Haftung für einen Verkehrsunfall gem. Sonderregelung §§ 104 …
Da nämlich der Kläger dem Zeugen B als dem Fahrer nicht für die Betriebsgefahr haftet, kann dieser ihm die Betriebsgefahr ebenfalls nicht schadensmindernd entgegenhalten (BGH, Urteil vom 30.05.1972, Az. VI ZR 38/71; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.01.1994, Az. 10 U 60/83; zitiert nach Juris).
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