Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.02.1993 - 10 U 71/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gewerberaummietrecht; Ausschluß der ordentlichen Kündigung
Papierfundstellen
- MDR 1993, 441
- BB 1993, 682
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 74/73
Abschluss eines Pachtvertrages über eine Hotel-Pension - Kündigung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.1993 - 10 U 71/92
Ein derartiger Widerspruch beinhaltet keine Kündigung, sondern eine Willenserklärung des Inhalts, daß das in der Verlängerungsklausel enthaltene befristete Angebot, für einen bestimmten weiteren Zeitraum einen inhaltsgleichen neuen Mietvertrag abzuschließen, abgelehnt werde (vgl. BGH, NJW 1975, 40 ).
- OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93
Mietzahlungspflicht bei Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses
Die früher in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob sich der Mieter bei vorzeitigem Auszug ohne Rücksicht auf den fortbestehenden Mietvertrag auf § 552 Satz 3 BGB berufen kann, wenn der Vermieter seinerseits sich durch Weitervermietung oder Eigennutzung auf Dauer außerstandesetzt, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist vom BGH inzwischen dahin entschieden, daß nach der eigenen groben Vertragsverletzung des Mieters dessen Berufung auf § 552 Satz 3 BGB in der Regel rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1645, 1646; ebenso Senat DWW 1993, 101 ). - LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Fehlende Angabe zur Ablehnung der Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund …
Zum einen beinhaltet der Widerspruch zur Vertragsfortsetzung keine Kündigung, sondern eine Willenserklärung des Inhalts, dass das in der Verlängerungsklausel enthaltene befristete Angebot, für einen bestimmten weiteren Zeitraum einen inhaltsgleichen neuen Mietvertrag abzuschließen, abgelehnt werde (…BGH, Urt. v. 16.10.1974, VIII ZR 74/73, Tz. 11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.1993, 10 U 71/92, Tz. 5 - [...]).Sowohl während der Ursprungsvertragszeit als auch den jeweiligen festgelegten Verlängerungszeiten kann das Mietverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden; es kann nur zum jeweiligen Ablauftermin enden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.1993, 10 U 71/92, Tz. 5 m.w.N. - [...]).
dejure.org
Übersicht OLG Düsseldorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.