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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.10.1973 - 10 U 83/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,8185
OLG Stuttgart, 18.10.1973 - 10 U 83/73 (https://dejure.org/1973,8185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.10.1973 - 10 U 83/73 (https://dejure.org/1973,8185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Oktober 1973 - 10 U 83/73 (https://dejure.org/1973,8185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wasserschlag; Unwetter; Straßenüberflutung; Überschwemmung

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 234
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 02.11.2016 - 20 U 19/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden durch einen sog. …

    Rn. 42 So hat auch das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Fall, in welchem der Fahrer bei Einwirken einer Überschwemmung den Motor nicht ausschaltete und dann seine Fahrt fortsetzen wollte, den vom beklagten Versicherer erhobenen Einwand "Wasserschlag" nicht gelten lassen und dazu ausgeführt (OLG Stuttgart, Urt. v. 18.10.1973, 10 U 83/73, VersR 1974, 234;… vgl. dazu auch Stadler, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrzeugversicherung, 18. Aufl. 2010, A.2.2 Rn. 142): "Der Versicherungsschutz würde nur entfallen, wenn die Überschwemmung das Verhalten des Klägers beeinflusst und erst dieses Fahrerverhalten zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte.".
  • LG Bochum, 21.04.2015 - 9 S 204/14

    Teilkasko muss für kaputte Elektronik nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche …

    (OLG Hamburg, Urteil vom 29.6.1971, Az. 7 U 142/70; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.1973, Az. 10 U 83/73; auch OLG Hamm, Urteil vom 15.6.1988, Az. 20 U 261/87; LG Chemnitz, Urteil vom 19.3.2004, Az. 6 S 98/02 mit Anmerkung Rixecker, ZfS 2004, 325; so im Ergebnis wohl auch OLG Köln, Urteil vom 1.12.1998, Az. 9 U 103/98).
  • AG Krefeld, 25.06.2010 - 6 C 456/09

    Versicherungsschutz für einen Motorschaden eines Kfz durch Wasser in der …

    Ein unmittelbares Naturereignis liegt in diesem Sinne dann vor, wenn die Naturgewalt die einzige oder letzte Ursache für den Eintritt des KFZ-Schadens ist.Eine unmittelbare Einwirkung durch Überschwemmung auf das Fahrzeug im Sinne des § 12 Abs. 1 I c AKB liegt allerdings dann nicht vor, wenn das Auto in die auf der überschwemmten T-Straße bereits vorhandenen Wassermassen hineingefahren wird.Denn dann gerät das Kraftfahrzeug kraft seiner Bewegungsenergie in die Überschwemmung hinein und es fehlt deswegen an der Unmittelbarkeit des Naturereignisses.Dabei istes unerheblich, ob dem Fahrer des Kraftfahrzeuges insoweit ein Verschulden zum Vorwurf zu machen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.1995, 13 U 88/95; Landgericht Dortmund, Urteil vom 06.02.2008, 22 O 94/07; Landgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 06.10.2005, 2 S 102/05, Landgericht Lübeck, NZV 2004, Seite 206, Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.06.2003, 301 C 485/03 = NJW-RR 2003, 1468;… Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 12 AKB, Randnummer 40).Dieser Auffassung steht auch nicht die von Klägerseite herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.10.1973 (10 U 83/73) entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2019 - 12 U 78/19

    Kfz-Teilkaskoversicherung - Eindringen von Starkregen in Fahrzeug

    Der Fall ist mit der Überflutung einer Fahrbahn während eines Unwetters vergleichbar, die eine Überschwemmung darstellt (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.1973 - 10 U 83/73, VersR 1974, 234).
  • LG Lübeck, 21.11.2003 - 4 O 80/03

    Feststellung von Schäden am Fahrzeug durch unmittelbare Einwirkung der …

    An der erforderlichen Unmittelbarkeit der Einwirkung fehlt es insbesondere, wenn der Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hineinfährt (…OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1996, 93, vgl. auch OLG Hamm, Versicherungsrecht 1988, 239 und für diese Fallgestaltung wohl auch OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 1974, 234).
  • LG Bonn, 12.07.2004 - 4 O 29/04

    Car-Garantie / Wasserschlag

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung, die in der Beschädigung eines Motors durch einen sogenannten "Wasserschlag" (Eindringen von Wasser in den Verbrennungsraum eines Zylinders, das beim Durchfahren einer Lache hochgespritzt und/oder von einem entgegenkommenden Fahrzeug auf den eigenen PKW geschwemmt wird) einen Unfall sieht (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 85f ; LG Trier r+s 1996, 221f; OLG Stuttgart VersR 1974, 234; OLG Frankfurt VersR 1966, 437f;… Prölss/Martin, VVG,8.Aufl., Rdnr. 55 zu dem früher geltenden § 12 AKB).
  • LG Kiel, 20.08.1999 - 6 O 112/99

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs aus einer …

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