Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.06.1996 - 10 U 996/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Konkrete Verweisung; Gewisse Härte; Zwingendes Bedingungswerk; Verweisungsberuf; Geeignete Vergleichstätigkeit; Beurteilung der Berufsunfähigkeit
Papierfundstellen
- VersR 1997, 688
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 23.01.2012 - 8 U 607/11
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wiedereingliederungsmaßnahme bzw. Hilfstätigkeit …
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14.06.1996 (VersR 1997, 688) hat zwar den Fall einer konkreten Verweisung zum Gegenstand, besagt aber nichts zu der von der Beklagten hier aufgeworfenen Frage, die auch anhand der Literatur, soweit sich dort überhaupt hierzu Äußerungen finden, nicht im Sinne der Beklagten zu beantworten ist. - OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 768/02
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Hausmeistertätigkeit als bedingungsgemäße …
Übt der Versicherte indes bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 - 10 U 996/95 - VersR 1997, 688; vgl. auch Senatsurteil vom 29. September 2000 - 10 U 1541/99 - NVersZ 2001, 72 = OLGR 2001, 150 = R+S 2001, 343 = VersR 2002, 877). - OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 -- IV ZR 300/93 -- VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 -- 10 U 996/95 -- VersR 1997, 688). - OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 64/99
Berufsunfähigkeitsversicherung - selbständiger Taxifahrer - Verweis auf frühere …
Zwar mag darin (vgl. insoweit OLG Koblenz VersR 1997, 688) eine gewisse Härte liegen, - jedenfalls für den besonders "arbeitswilligen und ehrlichen" Versicherungsnehmer -.
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