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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - I-10 W 10/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6204
OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - I-10 W 10/18 (https://dejure.org/2018,6204)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2018 - I-10 W 10/18 (https://dejure.org/2018,6204)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - I-10 W 10/18 (https://dejure.org/2018,6204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 802d Abs. 1 S. 1
    Auslegung eines Vollstreckungsauftrags hinsichtlich der Abnahme der Vermögensauskunft

  • rechtsportal.de

    GKG § 66 Abs. 4 S. 1
    Beschwerde gegen einen Kostenansatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Vollstreckungsauftrags hinsichtlich der Abnahme der Vermögensauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 11.09.2015 - 9 W 95/15

    Gebühren des Gerichtsvollziehers bei Nichterledigung eines bedingten Auftrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 10/18
    Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 11. September 2015 (9 W 95/15, juris Rn. 14) für die Entstehung der Gebühr anführt, nach der Vorbemerkung 6 zu Nr. 600 - 604 KV-GvKostG solle sich die Nichterledigung einer Vollstreckungsmaßnahme gebührenmäßig nicht zu Lasten des Gerichtsvollziehers auswirken, wenn sie aus Rechtsgründen oder auf tatsächlichen Gründen ohne Bezug zur Person oder Entschließung des Gerichtsvollziehers beruht, handelt es sich um einen Zirkelschluss.
  • OLG Schleswig, 28.02.2020 - 9 W 97/19

    Gebühr für eine unerledigte Pfändung nach Nr. 205, 604 KV GvKostG bei …

    Die Auslegung des vom Verordnungsgeber in der Anlage zu § 1 Abs. 1 GVFV vorgegebenen Formulartextes unterliegt im Verfahren über die weitere Beschwerde in vollem Umfang dem Beschwerdegericht (im Ergebnis ebenso OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 4 W 13/19, DGVZ 2019, S. 189, 190 Rn. 17; OLG Köln…, Beschluss vom 8. April 2019 - I-17 W 120/18, JurBüro 2019, S. 437, 439; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. März 2018 - I-25 - 370/17, DGVZ 2018, S. 121 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2018 - I-10 W 10/18, DGVZ 2018, S. 121, 122 Rn. 5).

    Die danach vom Senat vorzunehmende Auslegung ergibt, dass der vom Gläubiger durch Ankreuzen des Moduls K3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 GVFV erteilte Vollstreckungsauftrag dahingehend zu verstehen ist, dass der Gerichtsvollzieher das Vorhandensein pfändbarer Gegenstände nur prüfen soll, wenn er selbst aufgrund des vorliegenden Zwangsvollstreckungsauftrags die Vermögensauskunft abgenommen hat (OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 4 W 13/19, DGVZ 2019, S. 189, 190 Rn. 17; OLG Köln…, Beschluss vom 8. April 2019 - I-17 W 120/18, JurBüro 2019, S. 437, 439; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2018 - I-10 W 10/18, DGVZ 2018, S. 121, 122 Rn. 5;… BeckOK Kostenrecht/Herrfurth, 28. Ed., § 3 GvKostG Rn. 40; anders OLG Hamm…, Beschluss vom 12. März 2018 - I-25 W 370/17, DGVZ 2018, S. 121 Rn. 4).

    Vermögensgegenstände, die in einer zurückliegenden Vermögensauskunft aufgeführt sind, können zwischenzeitlich nicht mehr vorhanden oder von anderen Gläubigern des Schuldners gepfändet worden sein (OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Mai 2019 - a.a.O.; OLG Köln…, Beschluss vom 8. April 2019 - a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2018 - a.a.O.).

    Anders als im Fall der Vermögensauskunft, die der vom Gläubiger beauftragte Gerichtsvollzieher selbst abgenommen hat (…dazu Senatsbeschluss vom 11. September 2015 - 9 W 95/15, SchlHA 2015, S. 449, 450), gibt es vorliegend bereits kein vom Gerichtsvollzieher aufgenommenes Vermögensverzeichnis, dessen Prüfung nach dem erteilten Vollstreckungsauftrag als Teil des Pfändungsverfahrens anzusehen ist und einen Mehraufwand für den Gerichtsvollzieher auslösen kann (OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 4 W 13/19, DGVZ 2019, S. 189, 190 Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2018 - I-10 W 10/18, DGVZ 2018, S. 121, 122 Rn. 7).

  • LG Krefeld, 27.05.2020 - 7 T 59/20
    Rn. 14 In diesem Fall fehlt es bereits an der "Abnahme der Vermögensauskunft", so dass die aufschiebende Bedingung nicht eingetreten und der Gebührentatbestand der Nr. 604 i.V.m. Nr. 205 KV-GvKostG nicht erfüllt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Februar 2018 - I-10 W 10/18 -, Rn. 4, juris; LG Aachen…, Beschluss vom 25.06.2018, 5 T 68/18, Rn. 17, juris).

    Rn. 19 Wegen der im Zwangsvollstreckungsrecht geltenden Dispositionsmaxime bestimmt der Gläubiger Art und Umfang des Vollstreckungszugriffs; er kann einen Vollstreckungsauftrag auch unter eine aufschiebende Bedingung stellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Februar 2018 - I-10 W 10/18 -, Rn. 3, juris).

    Der Gläubiger hat die Pfändung damit unter die aufschiebende Bedingung gestellt, dass sich nach Abnahme der Vermögensauskunft aus dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände ergeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Februar 2018 - I-10 W 10/18 -, Rn. 3, juris).

  • OLG Naumburg, 27.05.2019 - 4 W 13/19

    Gerichtsvollzieherkosten: Nichterledigungsgebühr für einen mit dem Auftrag zur …

    Rn. 13 Diese Argumentation, der sich das Amtsgericht und Landgericht angeschlossen haben, vermag den Senat letztlich nicht zu überzeugen, weshalb er sich der Gegenansicht anschließt (OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2019, 17 W 120/18; OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. März 2018, 25 W 370/17, und vom 16. März 2018, 25 W 43/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Februar 2018, 10 W 10/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2016, 8 W 325/16; LG Aachen, Beschluss vom 25. Juni 2018, 5 T 68/18).

    Rn. 17 Die Formulierung "Abnahme der Vermögensauskunft" ist im konkreten Fall so auszulegen, dass damit nur eine etwaige Vermögensauskunft anlässlich des konkreten Antrages des Gläubigers gemeint ist und nicht etwa eine vorherige Vermögensauskunft im Sinne des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Februar 2018, 10 W 10/18).

  • OLG Naumburg, 15.10.2020 - 12 W 52/20

    Gerichtsvollzieherkosten: Nichterledigungsgebühr bei aufschiebend bedingtem …

    Rn. 12 In diesem Fall fehlt es bereits an der "Abnahme der Vermögensauskunft", so dass die aufschiebende Bedingung nicht eingetreten und der Gebührentatbestand der Nr. 604 i.V.m. Nr. 205 KV-GvKostG nicht erfüllt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2018 - I-10 W 10/18 -, Rn. 4, juris).

    Rn. 14 Diese Argumentation, der sich das Amtsgericht und Landgericht angeschlossen haben, vermag den Senat letztlich nicht zu überzeugen, weshalb er sich der zwischenzeitlich überwiegenden Gegenansicht anschließt (u.a. zuletzt: LG Krefeld, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 7 T 59/20 - OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 4 W 13/19 ; OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2019, 17 W 120/18; OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. März 2018, 25 W 370/17, und vom 16. März 2018, 25 W 43/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2018, 10 W 10/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2016, 8 W 325/16; alle juris).

  • KG, 30.11.2021 - 5 W 71/21

    Gerichtsvollzieherkosten: Gebühr für nicht bewirkte Pfändung bei Nichteintritt …

    Diese - vorliegend von der Gläubigerin und vom Landgericht Berlin geteilte - Auffassung wird unter anderem vertreten vom OLG Naumburg (…Beschluss vom 15.10.2020 - 12 W 52/20 - Rdnrn. 14-17 nach juris sowie schon Beschluss vom 27.05.2019 - 4 W 13/19 - DGVZ 2019, 189, Rdnr. 19 nach juris), vom OLG Köln (Beschluss vom 08.04.2019 - 17 W 121/18 - DGVZ 2019, 160, Rdnrn. 14-16 nach juris), vom OLG Hamm (…Beschluss vom 12.03.2018 - 25 W 370/17 - DGVZ 2018, 121, Rdnr. 6, 7 nach juris), vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 01.02.2018 - 10 W 10/18 - DGVZ 2018, 121, Rdnrn. 3ff. nach juris) und vom OLG Stuttgart (Beschluss vom 27.10.2016 - 8 W 325/16 - DGVZ 2017, 42, Rdnrn. 9-17 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 6 W 61/22

    Weitere Beschwerde gegen eine Gerichtsvollzieherkostenrechnung Auftrag auf …

    b)  Nach anderer Ansicht (vgl. KG, Beschluss vom 30. November 2021 - 5 W 71/21; OLG Naumburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 12 W 52/29 und 27. Mai 2019 - 4 W 13/19; OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2019 - 17 W 121/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2018 - I-10 W 10/18; OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. März 2018 - I-25 W 370/17 - und 16. März 2018 - 25 W 43/18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. September 2018 - 11 W 17/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 8 W 324/16;… Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 14. Aufl. 2019, Anlage (zu § 9) Kostenverzeichnis Nr. 260 (VI.) Rn. 26f.), der das Landgericht gefolgt ist, liegen die Voraussetzungen des Gebührentatbestandes nach Nr. 604 KV GvKostG in der hier vorliegenden Konstellation nicht vor, weil es mangels Bedingungseintritt an einer vorauszusetzenden Beauftragung des Gerichtsvollziehers fehlt.
  • OLG Koblenz, 28.06.2023 - 14 W 119/23

    Anfallen einer Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung; Kürzung der …

    Ob eine Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung nach Nr. 604, 205 KV GvKostG anfällt, wenn der Gläubiger zusammen mit dem Auftrag zur Abnahme einer Vermögensauskunft einen bedingten Pfändungsauftrag für den Fall erteilt, dass sich aus der Vermögensauskunft des Schuldners das Vorhandensein pfändbarer Gegenstände ergibt, die Bedingung sodann aber nicht eintritt, ist nach einer Vielzahl dies verneinender obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Brandenburg v. 15.12.2022, 6 W 61/22; KG Berlin v. 30.11.2021, 5 W 71/21; OLG Naumburg vom 15.10.2020, 12 W 52/20 und 27.05.2019, 4 W 13/19; OLG Köln, v. 8.04.2019, 17 W 121/18; OLG Düsseldorf, v. 1.02.2018, I-10 W 10/18; OLG Hamm, vom 12.03.2018, I-25 W 370/17 und 16.03.2018, 25 W 43/18; OLG Karlsruhe, v. 26.09.2018, 11 W 17/18; OLG Stuttgart, v. 27.10.2016, 8 W 324/16;… ebenso Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 14. Aufl. 2019, Anlage (zu § 9 ) Kostenverzeichnis Nr. 260 (VI.) Rn. 26f.) nicht mehr wirklich umstritten.
  • LG Arnsberg, 15.05.2018 - 5 T 79/18

    Rechtsschutzbedürfnis der Landeskasse für ein Erinnerungsverfahren gegen die …

    Rn. 29 Die Formulierung "Abnahme der Vermögensauskunft" ist im konkreten Fall so auszulegen, dass damit nur eine etwaige Abnahme der Vermögensauskunft anlässlich des konkreten Vollstreckungsauftrags gemeint ist und nicht etwa eine vorherige Vermögensauskunft im Sinne des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2018, Az.: I-10 W 10/18, BeckRS 2018, 3427).
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