Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.12.1996 - 10 W 11/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 121 Abs. 2 § 616 Abs. 1 § 640 Abs. 1
Beiordnung im Wege der PKH beigeordneten eines Rechtsanwalts für Ehelichkeitsanfechtungsverfahren
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1285
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03
Prozesskostenhilfe für minderjährigen Unterhaltskläger: Beiordnung eines …
Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261). - OLG Brandenburg, 27.08.1998 - 10 WF 83/98
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …
Außerhalb des Anwaltszwangs ist einer Partei grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen, es sei denn, daß der Einzelfall materiell-rechtlich und prozessual so einfach gelagert und der Hilfsbedürftige so geschäftsgewandt ist, daß anwaltliche Unterstützung entbehrlich erscheint (Senat, FamRZ 1997, 1285 [OLG Brandenburg 19.12.1996 - 10 W 11/96];… Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rz. 4). - OLG Schleswig, 11.01.2002 - 12 WF 226/01
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Auch wenn das Gericht gem. §§ 640 Abs. 1, 616 Abs. 1 ZPO zur Amtsaufklärung verpflichtet ist, kann es zum einen Meinungsverschiedenheiten über die Reichweite des Amtsermittlungsgrundsatzes geben, zum anderen kann sich der Richter nicht objektiv und unparteiisch verhalten und zugleich gezielt die Interessen einer Partei vertreten (vgl. die genannten Beschlüsse des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts sowie OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1285).
- LAG Köln, 24.01.2013 - 7 Ta 305/12
Gerichtliche Rechtsantragsstelle keine Rechtsberatungsstelle - zum Begriff der …
Zum anderen muss der Richter seine Objektivität wahren, was es ihm verwehrt, gezielt die Interessen einer Partei zu vertreten (OLG Nürnberg, MDR 96/609; OLG Brandenburg FamRZ 97, 1285;… Zöller/Geimer ZPO, 29. Auflage, § 121 Rdnr. 4). - OLG Dresden, 16.10.1998 - 20 W 960/98
Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im …
Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum vertritt die Auffassung, eine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Statusverfahren sei jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn - wie vorliegend - das Jugendamt als Verfahrenspfleger bestellt wurde, dessen Sachkenntnisse ausreichend seien und im Übrigen keine gegensätzlichen Anträge gestellt werden (vgl. OLG Dresden [10. Senat], OLG-Report Dresden 1997, 386; OLG Bremen, OLG-Report Bremen 1997, 161; FamRZ 1986, 189; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1285 [OLG Brandenburg 19.12.1996 - 10 W 11/96]; OLG Köln, FamRZ 1996, 1126; OLG Thüringen, FamRZ 1996, 418; OLG Karlsruhe, OLGZ 1984, 451;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 121 RNr. 35; MünchKomm.-Wax, ZPO, § 121 RNr. 31;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz. 583). - LAG Köln, 28.01.2016 - 7 Ta 287/15
PKH; Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung
Rn. 9 Ist eine Partei aber in eigener Person nicht ausreichend in der Lage, ihre Interessen sachgerecht wahrzunehmen, stellt auch die gerichtliche Fürsorge keinen Ersatz dafür dar; denn der Richter kann nicht zugleich objektiv sein und gezielt die Interessen einer Partei vertreten (OLG Nürnberg FamRZ 97, 215; OLG Brandenburg FamRZ 97, 1285; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 121 ZPORdnr.
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