Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.03.1980 - 10 W 113/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Subjektive Klageänderung; Vertretung der Beklagten; Gebühren; Wechsel der Beklagten
Papierfundstellen
- VersR 1980, 747
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 13.09.1989 - 6 TJ 2372/89
Anwaltsgebühr bei Parteiwechsel
BRAGO § 6 Nr. 13; dass., Beschluß vom 05. März 1980 - 20 W 90/80 -, AnwBl 1980, 295; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 06. März 1980 - 10 W 113/79 -, AnwBl 1980, 259 = KostRsp. - OLG Zweibrücken, 30.06.1982 - 2 W 18/81 Rechtsanwaltsgebühr - Parteiwechsel - Einheitliche Angelegenheit | 1. Ein Parteiwechsel, in dem statt der GmbH nun deren Geschäftsführer in Anspruch genommen wird, ist im Verhältnis zum Rechtsanwalt eine einheitliche Angelegenheit (Vergleiche BGH, 1978-06-29, III ZR 49/77, Rpfleger 1978, 370; Entgegen OLG Frankfurt, 1978-02-27, 20 W 154/78, Rpfleger 1978, 268; Entgegen OLG Frankfurt, 1980-03-05, 20 W 90/80, Rpfleger 1980, 309; Entgegen OLG Düsseldorf, 1980-03-06, 10 W 113/79, JurBüro 1980, 855).
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