Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.01.2006 - I-10 W 126/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; BRAGO § 28; ; RPflG § 11 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; BRAGO § 28
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für unterbevollmächtigten Rechtsanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines mit der Terminswahrnehmung vor dem Prozessgericht beauftragten Unterbevollmächtigten; Entbehrlichkeit eines eingehenden Mandantengesprächs
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2006 - 10 W 126/05
Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleich gearteten Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH Rpfleger 2003, S. 98 f, S. 100). - BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02
"Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2006 - 10 W 126/05
Dies ist allenfalls dann anzunehmen, wenn ein gewerbliches Unternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die die Sache bearbeitet hat, oder wenn es sich um einen in tatsächlicher Hinsicht auch von einem juristischen Laien überschaubaren Streit handelt, in dem etwa die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein oder keine Einwendungen zu erheben (…vgl. BGH aaO, S. 100 f; JurBüro 2003, 370; 427).
- OLG Hamm, 18.10.2013 - 6 WF 166/13
Umfang der Verfahrenskostenhilfe; Vergütung eines unterbevollmächtigten …
Denn im Rahmen der Kostenerstattung nach den §§ 104 ff. ZPO ist anerkannt, dass die Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten sind, wenn sie die ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH FamRZ 2003, 441; JurBüro 2005, 93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2006, 10 W 126/05 zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - 18 W 60/08
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Die Hinzuziehung eines Unterbevollmächtigten ist nur dann und nur insoweit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich (§ 91 ZPO), wie dessen Kosten die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (…BGH a.a.O., S. 6 des Umdrucks; BGH 13.07.2004, NJW 2004, 3187; OLG Düsseldorf 19.01.2006 - I-10 W 126/05 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".