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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.04.1974 - 10 W 25/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2520
OLG Düsseldorf, 10.04.1974 - 10 W 25/74 (https://dejure.org/1974,2520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.1974 - 10 W 25/74 (https://dejure.org/1974,2520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 1974 - 10 W 25/74 (https://dejure.org/1974,2520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeughalter; Haftpflichtversicherer; Verklagung als Streitgenossen; Kosten von zwei Anwälten; Zusätzliche Kosten; Verkehrsanwalt; Fiktive Kosten

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 853
  • VersR 1974, 1033
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11

    Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …

    Hier besteht ohne weiteres kein Anlass, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen, da nach der im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer geltenden Vorschrift des § 7 II 5 AKB der Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreits dessen Führung dem Versicherer zu überlassen hat und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen hat (…vgl. BGH, Beschl. v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, Rn. 10 nach juris; and. Ans. früher etwa OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 10.4.1974 - 10 W 25/74, MDR 1974, 853, und v. 30.8.1984 - 10 W 186/84 MDR 1985, 148).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1975 - 10 W 122/75

    Streitgenossen; Gemeinsamer Anwalt; Verkehrsanwalt; ZusätzlicheKosten; …

    * Haben die Streitgenossen nur einen (gemeinsamen) Prozeßbevollmächtigten bestellt, so sind die zusätzlichen Kosten eines Verkehrsanwalts stets zu erstatten, solange die gesamten Anwaltskosten nicht die Kosten übersteigen, die angefallen wären, wenn jeder Streitgenosse einen eigenen Prozeßbevollmächtigten bestellt hätte (Erweiterung des Senatsbeschlusses 10 W, 25/74 vom 10.4.1974 VersR 1974, 1033) *.
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