Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - I-10 W 3/12 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleich gearteten Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. grundlegend BGH Beschluss vom 16.10.2002, VIII ZB 30/02, Rpfleger 2003, S. 98).Diese kann regelmäßig nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen (vgl. BGH Beschluss vom 16.10.2002, VIII ZB 30/02, Rpfleger 2003, S. 98).
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Darf die Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen, so ist sie - sofern dessen Reisekosten nicht überschritten werden -nicht daran gehindert, einen an einem sog. dritten Ort ansässigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu bevollmächtigen (vgl. BGH Beschlüsse vom 18.12.2003, I ZB 21/03, RPfleger 2004, 316, vom 11.03.2004 VII ZB 27/03 und vom 28.06.2006, IV ZB 44/05). - BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Besondere Gründe können etwa vorliegen, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH Beschluss v. 22.02.2007, VII ZB 93/06; NJW-RR 2007, 1071 und Beschluss v. 12.12.2002, I-ZB 29/02, NJW 2003, 901; Senat, Beschluss v. 20.09.2007, I-10 W 121/07; KG Berlin, JurBüro 2010, 428).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03
"Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Darf die Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen, so ist sie - sofern dessen Reisekosten nicht überschritten werden -nicht daran gehindert, einen an einem sog. dritten Ort ansässigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu bevollmächtigen (vgl. BGH Beschlüsse vom 18.12.2003, I ZB 21/03, RPfleger 2004, 316, vom 11.03.2004 VII ZB 27/03 und vom 28.06.2006, IV ZB 44/05). - BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Besondere Gründe können etwa vorliegen, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH Beschluss v. 22.02.2007, VII ZB 93/06; NJW-RR 2007, 1071 und Beschluss v. 12.12.2002, I-ZB 29/02, NJW 2003, 901; Senat, Beschluss v. 20.09.2007, I-10 W 121/07; KG Berlin, JurBüro 2010, 428). - BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Zum anderen kann nicht festgestellt werden, dass auch ein am Wohnort des Klägers ansässiger Rechtsanwalt zur Akteneinsichtnahme nach München hätte reisen müssen, weil nicht ersichtlich ist, dass die Kenntnis der Ermittlungsakten notwendig war (vgl. für einen entsprechenden Parallelfall: BGH Beschluss v. 20.12.2011, XI ZB 13/11 mwN). - BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Darf die Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen, so ist sie - sofern dessen Reisekosten nicht überschritten werden -nicht daran gehindert, einen an einem sog. dritten Ort ansässigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu bevollmächtigen (vgl. BGH Beschlüsse vom 18.12.2003, I ZB 21/03, RPfleger 2004, 316, vom 11.03.2004 VII ZB 27/03 und vom 28.06.2006, IV ZB 44/05). - OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07
Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Besondere Gründe können etwa vorliegen, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH Beschluss v. 22.02.2007, VII ZB 93/06; NJW-RR 2007, 1071 und Beschluss v. 12.12.2002, I-ZB 29/02, NJW 2003, 901; Senat, Beschluss v. 20.09.2007, I-10 W 121/07; KG Berlin, JurBüro 2010, 428). - KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähige Kosten eines auswärtigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Besondere Gründe können etwa vorliegen, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH Beschluss v. 22.02.2007, VII ZB 93/06; NJW-RR 2007, 1071 und Beschluss v. 12.12.2002, I-ZB 29/02, NJW 2003, 901; Senat, Beschluss v. 20.09.2007, I-10 W 121/07; KG Berlin, JurBüro 2010, 428).
- OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines …
Rn. 10 1. Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, mit der Prozessführung, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. BGH VersR 2012, 595; 2012, 593; 2011, 1584; OLG Bamberg JurBüro 2014, 28; OLG Nürnberg RPfleger 2013, 360; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 10 W 3/12 - juris).
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