Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 22.11.2011 - 10 W 57/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 91a ZPO, § 98 ZPO
Kostenentscheidung nach Vergleich ohne Kostenregelung und widerstreitenden Kostenanträgen der Parteien - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 98
Kostenentscheidung des Gerichts nach Abschluss eines Vergleichs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Vergleich ohne Erledigungserklärung: Kostenfolge?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung des Gerichts nach Abschluss eines Parteivergleichs ohne Erledigungserklärung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergleichsabschluss ohne Kosten- oder Erledigungserklärung: Kostenfalle! (IBR 2012, 370)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 03.08.2011 - 23 O 483/10
- OLG Naumburg, 22.11.2011 - 10 W 57/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1522
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 17.10.2002 - 9 WF 169/02
Kostenaufteilung nach Vergleich bzw. nach übereinstimmender Erledigung
Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2011 - 10 W 57/11
Eine solche Regelung hätten sie wirksam nur in dem Vergleich treffen können, nicht durch Protokollerklärung nach Vergleichsabschluss, da zu diesem Zeitpunkt die Rechtshängigkeit bereits entfallen war (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 30.05.2007, 4 W 55/05, zitiert nach juris;… ebenso: OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.10.2002, 9 WF 169/02, veröffentlicht: JurBüro 2003, 323 f., hier zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 22.02.2010 - 4 W 84/09
Kostenentscheidung nach Abschluss eines Prozessvergleichs ohne Kostenregelung
Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2011 - 10 W 57/11
Da sich diese Kostenfolge bereits aus dem Gesetz ergibt, ist eine gerichtliche Kostenentscheidung an sich nicht erforderlich, kann aber zur Klarstellung ergehen und hat dann lediglich deklaratorischen Charakter; auf die Erfolgsaussichten oder eine Ermessensausübung des Gerichts kommt es insoweit nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.02.2010, 4 W 84/09, veröffentlicht: JurBüro 2010, 597 ff., hier zitiert nach juris).
- OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 8/13
Prozesskosten: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung über …
Das Gericht entscheidet aufgrund der ausdrücklichen oder konkludenten Willenserklärungen der Parteien über die Kosten des Rechtsstreits gem. § 91a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des erreichten Sach- und Streitstandes (vgl. dazu: BGH Beschluss vom 06.10.1964, Az.: Ia ZR 74/63; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.1983, Az.: 11 W 29/83; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2010, Az.: 4 W 84/09 und OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 10 W 57/11 , alle zitiert nach juris).
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