Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GrdstVG §§ 6, 9 Ab S. 1, 12; RSG §§ 1, 4 Abs. 1
Verlängerung der Entscheidungsfrist durch die Genehmigungsbehörde, Siedlungsunternehmen nach RSG, Versagung der Genehmigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlängerung der Entscheidungsfrsit gem. § 6 Abs. 1 S. 2 GrdstVG wegen Vorlage an die Siedlungsbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben in der Landwirtschaft
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Grundstücksverkauf gestoppt - NRW-Siedlungsunternehmen macht zu Gunsten eines Landwirts Vorkaufsrecht auf gepachteten Grund geltend
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben in der Landwirtschaft
- ecovis.com (Kurzinformation)
Nichtlandwirte haben beim Grundstücksverkauf das Nachsehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verlängerung der Entscheidungsfrsit gem. § 6 Abs. 1 S. 2 GrdstVG wegen Vorlage an die Siedlungsbehörde
Verfahrensgang
- AG Schwelm, 22.05.2015 - 90 Lw 45/14
- OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16
Dadurch ist der Vertrag ungeachtet des Umstandes, dass zugleich in geringem Umfang Freiflächen mitverkauft werden, als Ganzes genehmigungspflichtig (vgl. BGHZ 203, 297 Rn. 6).Die Genehmigungsbehörde darf den auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid aber nicht zur Vorsicht oder auf Vorrat bereits dann erlassen, wenn ihr ein Vorkaufsrecht bloß möglich erscheint, sondern erst, wenn sie nach rechtlicher Prüfung von dessen Bestehen überzeugt ist (BGHZ 203, 297; OLG Oldenburg AUR 2015, 382).
Entscheidend ist, dass keine Anhaltspunkte für ein willkürliches oder missbräuchliches Vorgehen des Beteiligten zu 3) bei Erlass des Zwischenbescheides festgestellt werden können (vgl. BGHZ 203, 297 Rn. 19).
Rn. 78 Auf die Hilfsanträge ist im Einwendungsverfahren nach § 10 RSG i.V.m. § 12 GrdstVG nur zu prüfen, ob gemäß § 4 Abs. 1 RSG die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 GrdstVG nicht zu versagen wäre (vgl. BGHZ 203, 297 Rn. 30).
Das ist nach ständiger Rechtsprechung in der Regel der Fall, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (BGHZ 203, 297 Rn. 20;… NJW-RR 2006, 1245 Rn. 18 mwN).
- BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16
Das ist nach ständiger Rechtsprechung in der Regel der Fall, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (…BGHZ 203, 297 Rn. 20; NJW-RR 2006, 1245 Rn. 18 mwN).Das würde die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit erfordern, die eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht von Pflanzen oder eine damit verbundene Tierhaltung zum Gegenstand hat (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1245 Rn. 23).
Rn. 84 Das erfordert nach ständiger Rechtsprechung konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen mindestens zur Führung einer leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft, wobei bei der Prüfung gegenüber einem Käufer, der bisher keinen landwirtschaftlichen Beruf ausgeübt hat, ein strenger Maßstab angezeigt ist (BGH NJW-RR 2006, 1245 Rn. 25 mwN).
- BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16
Ausreichen kann dabei ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; dieser muss jedoch leistungsfähig sein, was voraussetzt, dass durch die im landwirtschaftlichen Betriebsteil erzielten Gewinne die Existenzgrundlage des Nebenerwerbslandwirts wesentlich verbessert wird (BGHZ 112, 86, 94). - OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15
Verlängerung für die Frist für die Ausübung eines siedlungsrechtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16
Die Genehmigungsbehörde darf den auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid aber nicht zur Vorsicht oder auf Vorrat bereits dann erlassen, wenn ihr ein Vorkaufsrecht bloß möglich erscheint, sondern erst, wenn sie nach rechtlicher Prüfung von dessen Bestehen überzeugt ist (BGHZ 203, 297; OLG Oldenburg AUR 2015, 382).
- OLG Hamm, 05.03.2020 - 10 W 79/19
Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke; Nichtlandwirt; Befangenheit im Rahmen …
Für den Erlass des Zwischenbescheids reicht es nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung anschließt (BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13 -, BGHZ 203, 297-303; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - I-10 W 57/16 -, juris), aus, wenn die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gem. § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt.Schließlich liegen auch keine Anhaltspunkte für ein willkürliches oder missbräuchliches Vorgehen der Beteiligten zu 3) bei Erlass des Zwischenbescheides vor (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - I-10 W 57/16 -, juris).
Ein strenger Prüfungsmaßstab ist hier angezeigt, um die Erteilung einer Genehmigung auf Grund eines nur vorgeschobenen Erwerbszwecks für eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur auszuschließen (BGH, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - I 10 W 57/16 -, juris).
Zu diesem Zeitpunkt hätten die Antragsteller ein schlüssiges und nachvollziehbares Betriebskonzept für einen zumindest als Nebenerwerb leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb haben müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - I- 10 W 57/16 -, juris).
- OLG Celle, 01.09.2025 - 7 W 5/25 Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob sich anhand entsprechender Tatsachen feststellen lässt, dass der Erwerber sich zu einem leistungsfähigen Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt entwickeln will und zu diesem Zweck das Grundstück erwerben will, wobei ein strenger Prüfungsmaßstab angezeigt ist, um die Erteilung einer Genehmigung auf Grund eines nur vorgeschobenen Erwerbszwecks für eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur auszuschließen (BGH, Beschluss vom 28.04.2006, BLw 32/05 , juris; Senat, Beschlüsse vom 19.10.2015, 7 W 22/15 (L), vom 24.10.2016, 7 W 8/16 (L);… juris, Rn. 23 ff. - und vom 19.05.2017, 7 W 6/17 (L); OLG Hamm, Beschluss vom 08.12.2016, I-10 W 57/16; juris).
Bei Anlegung des gebotenen strengen Maßstabs für eine entsprechende Prognose ist ein aussagefähiges, nachvollziehbares Betriebskonzept zum maßgeblichen Zeitpunkt im ... 2023 zu fordern, an dem es hier aber fehlt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8.12.2016, I-10 W 57/16; juris; OLG Hamm, Beschluss vom 5.03.2020, I-10 W 79/19;… juris Rn. 33 - 35).
- OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen …
Für den Erlass des Zwischenbescheids reicht es nach der Rechtsprechung des BGH ( BGH, Beschluss vom 28. November 2014 -BLw 3/13 -, BGHZ 203, 297303; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Dezember 2016 -I-10 W 57/16 -, juris), aus, wenn die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gem. § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".