Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11 (KfB) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung außergerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Festsetzung der vorgerichtlichen Anwaltskosten im Kostenfestsetzungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 09.08.2011 - 2 O 821/10
- OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11 (KfB)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.2010 - IX ZB 60/10
Berufungsschrift: Erforderlichkeit einer Unterschrift
Auszug aus OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11
Das Fehlen einer Unterschrift kann nämlich unschädlich sein, wenn auch ohne die Unterschrift des Prozessbevollmächtigten aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen zweifelsfrei feststeht, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.12.2010, IX ZB 60/10). - BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04
Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht …
Auszug aus OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11
Noch weniger lässt sich im Kostenfestsetzungsverfahren klären, inwieweit solche außergerichtlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung im Sinn von § 91 Abs. 1 ZPO notwendig gewesen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 22.12.2004, XII ZB 94/04, veröffentlicht u.a.: NJW-RR 2005, 1731 f., hier zitiert nach juris).
- OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18
Zur Festsetzung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr im …
Noch viel weniger lässt sich im Kostenfestsetzungsverfahren klären, inwieweit solche außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seines Mandanten notwendig gewesen sind (BGH…, Beschluss vom 22.12.2004, XII ZB 94/07, Rn. 11, zitiert - wie auch die folgenden Entscheidungen - nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2011, 10 W 58/11, Rn. 11). - OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 13 W 72/25
Doppelte Terminsgebühr durch Mitwirkung des Anwalts an Einigungsbesprechung im …
Entscheidend für die Festsetzungsfähigkeit von Gebühren außerhalb des Prozessgeschehens ist daher die Prozessbezogenheit der Kosten (…vgl. Schulz, in: MüKo-ZPO, 7. Auflage 2025, § 103 Rn. 53;… Jaspersen, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 58. Edition, Stand 01.09.2025, § 103 Rn. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.11.2011 - 10 W 58/11, juris Rn. 11; zur BRAGO: BGH…, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04, juris Rn. 10 ff.).Rn. 16 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist eine Festsetzung außergerichtlicher Gebühren aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Festsetzung der außergerichtlichen Gebühren in einem Vergleich ausdrücklich vereinbart ist und überdies Streit über deren Höhe dadurch ausgeschlossen ist, dass die festzusetzenden Gebühren im Vergleich ausdrücklich beziffert werden oder zumindest die zur Berechnung erforderlichen Parameter (Auftrag, Gebührensatz, Gegenstandswert) ausgewiesen sind (…vgl. Jaspersen, a.a.O. Rn. 17a; OLG Bamberg…, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 W 41/18, juris Rn. 13; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.11.2011 - 10 W 58/11, juris Rn. 14 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04, juris Rn. 12).
- OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 61/21
Festsetzungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für eine außergerichtliche …
Noch viel weniger lässt sich im Kostenfestsetzungsverfahren klären, inwieweit solche außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seines Mandanten notwendig gewesen sind (BGH, FamRZ 2005, 604; OLG Bamberg, JurBüro 2018, 360; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2011 - 10 W 58/11).
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