Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.02.2006 - 10 W 799/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
VVG § 12 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 485
Zur Zulässigkeit der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zwecks Wahrung der Leistungspflicht des Versicherers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Selbstständiges Beweisverfahren wegen des drohenden Ablaufs der Frist zur Geltendmachung des Anspruchs gegen eine Versicherung nach § 12 Abs. 3 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.11.2005 - 16 OH 7/05
- OLG Koblenz, 02.02.2006 - 10 W 799/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
Verjährung von Versicherungsansprüchen gegen die private Haftpflichtversicherung: …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2006 - 10 W 799/05
Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des KG in VersR 2003, 1246 entnehmen.
- OLG Köln, 11.04.2008 - 20 W 11/08
Wahrung der Klagefrist durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens; …
- OLG München, 10.11.2025 - 14 W 1459/25
Berufsunfähigkeit, Gesundheitszustand, Sachverständigengutachten, …
Rn. 20 Daran, dass - quasi auf Vorrat - Sachverständigenbeweis auf der Basis seiner streitigen Angaben zu Berufsbild und Leistungsanforderungen vorab ein medizinisches Sachverständigengutachten erholt würde, habe der Antragsteller kein "rechtliches Interesse" iSd § 485 Abs. 2 ZPO, da ein solcherart gestaltetes selbständiges Beweisverfahren keinen Rechtsstreit vermeiden werde (iSd § 485 Abs. 2 S. 2 ZPO), sondern der Hauptsacherechtsstreit dennoch geführt werden und erneut Sachverständigenbeweis erhoben werden müsste, dann nämlich auf der Grundlage der (über Zeugen) beweiskräftig festgestellten Tatsachen betreffend Berufsbild und Leistungsanforderungen (Blatt 51 LGA; OLG Koblenz 10 W 799/05 = BeckRS 2006, 15169; OLG Köln 20 W 11/08). - OLG Karlsruhe, 09.06.2011 - 13 W 40/11
Beweisverfahren: Rechtliches Interesse trotz Verjährung?
Im zweiten Fall wurde die Verjährungseinrede als nicht durchgreifend erachtet, ohne dass abschließend entschieden wurde, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass bei erhobener Verjährungseinrede das rechtliche Interesse zu verneinen ist Im Fall des OLG Koblenz (Beschluss vom 02.02.2006, OLGR 2007, 276) wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass das rechtliche Interesse wegen Ablaufs einer gesetzlichen Ausschlussfrist zu verneinen war und gleichzeitig auf die rechtlichen Unterschiede für die Verjährungsfrist hingewiesen. - LG Aachen, 04.11.2008 - 6 T 86/08
Klagefrist
Demgegenüber dient die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens lediglich der Prüfung und Vorbereitung etwaiger Ansprüche, ein bestimmter Anspruch wird im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens hingegen nicht erhoben (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1669 zu vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen sowie OLGR Koblenz 2007, 276; KG Berlin JR 1948, 257; LG Hannover VersR 2001, 1099 zu § 12 Abs. 3 VVG a.F.).
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