Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.07.1969 - 10 W 85/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 03.02.1970 - VII B 129/69
Kostenpflichtiger - Rechtsanwalt - Erstattungsberechtigter - …
Das FG hat zutreffend entschieden, daß die Umsatzsteuer, die auf die Vergütung des Prozeßbevollmächtigten entfällt, unabhängig davon zu erstatten ist, ob die Steuerpflichtige sie gemäß § 15 UStG als Vorsteuer abziehen kann (vgl. Beschlüsse des FG Hamburg V 161/68 N vom 10. Juli 1969, EFG 1969, 500, des OLG Karlsruhe 7 W 33/69 vom 31. Juli 1969, NJW 1969, 2018, des OLG Düsseldorf 10 W 85/69 vom 23. Juli 1969, "Versicherungsrecht" 1969, 979, des OLG Frankfurt 6 W 18/69 vom 14. Juli 1969, NJW 1969, 1676, des OLG Köln 8 W 1/69 vom 14. Februar 1969, Anwaltsblatt 1969, 201, und des Hanseatischen OLG Hamburg 8 W 76/68 vom 8. Juli 1968, Monatsschrift für Deutsches Recht 1968 S. 850 -- MDR 1968, 850 --).
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