Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.1999 - 10 WF 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8133
OLG Düsseldorf, 08.06.1999 - 10 WF 16/99 (https://dejure.org/1999,8133)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.1999 - 10 WF 16/99 (https://dejure.org/1999,8133)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 10 WF 16/99 (https://dejure.org/1999,8133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gerichtskostenbefreiung des Trägers der Sozialhilfe; Pflicht zur Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren

Verfahrensgang

  • AG Moers - 44 F 82/98
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1999 - 10 WF 16/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1389 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 99/94

    Auslagenfreiheit des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.1999 - 10 WF 16/99
    Dem steht nicht entgegen, daß die Klage mit der Begründung abgewiesen wird, der Träger der Sozialhilfe sei hinsichtlich der Gewährung der streitigen Sozialhilfeaufwendungen beweisfällig geblieben (Abgrenzung zum Senatsbeschluss OLG Düsseldorf - 10 W 99/94 - 30.8.1994, OLGR Düsseldorf 1995, 116 = MDR 1995, 102 = Rpfleger 1995, 182 ).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02

    Gerichtskostenpflicht der Träger der Sozialhilfe

    Nach einer vermittelnden Ansicht findet die Vorschrift zwar auf streitige Verfahren vor den Zivilgerichten Anwendung, wenn die Ansprüche nach § 90 BSHG übergeleitet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder nach § 91 BSHG übergegangen sind (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497) oder wenn ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (OLG Düsseldorf OLGR 2004, 498), nicht aber bei kraft Gesetzes übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn nach § 91 BSHG übergegangene (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497), nach § 90 BSHG übergeleitete (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder gemäß § 116 SGB X übergegangene Ansprüche geltend gemacht werden.

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2004 - 10 W 129/03

    Pflicht einer Gemeinde zur Erstattung verauslagter Gerichtskosten an den Gegner

    Vielmehr kommt es maßgeblich darauf an, ob ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.1999 - 10 WF 16/99, NJW-FER 2000, 41; Senatsbeschluss vom 11.05.1999 - 10 W 48/99, NJW-RR 1999, 1669 f mwN; Thür. OLG MDR 1997, 692 f; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht