Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.02.2010 - II-10 WF 216/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Werten zur Vorbereitung eines Verfahrens auf Zugewinnausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur gutachterlichen Feststellung von Vermögenswerten im Rahmen der Vorbereitung auf ein Verfahren zur ehegattenrechtlichen Vermögensauseinandersetzung
Verfahrensgang
- LG Aachen - 221 F295/09
- AG Aachen, 04.11.2009 - 221 F 295/09
- OLG Köln, 25.02.2010 - II-10 WF 216/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1585
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02
Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im …
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2010 - 10 WF 216/09
Die Ansicht des Antragstellers, bereits eine Schlichtungsmöglichkeit im weitesten Sinne sei insoweit ausreichend, entspricht der jüngeren Rechtsprechung, die ein rechtliches Interesse nur dann verneint, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist (BGH MDR 2005, 162;… s. auch Zöller-Herget, Kommentar zur ZPO, 28. Aufl., § 485 Rn. 7 a m.w.N.; speziell die Zulässigkeit eines Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO zur Vorbereitung der Vermögensauseinandersetzung bei Zugewinngemeinschaft anlässlich der Ehescheidung bejahend OLG Koblenz, FamRZ 2009, 804 und OLG Hamm, FamRZ 2000, 1023). - OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Rahmen der güterrechtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2010 - 10 WF 216/09
Die Ansicht des Antragstellers, bereits eine Schlichtungsmöglichkeit im weitesten Sinne sei insoweit ausreichend, entspricht der jüngeren Rechtsprechung, die ein rechtliches Interesse nur dann verneint, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist (BGH MDR 2005, 162;… s. auch Zöller-Herget, Kommentar zur ZPO, 28. Aufl., § 485 Rn. 7 a m.w.N.; speziell die Zulässigkeit eines Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO zur Vorbereitung der Vermögensauseinandersetzung bei Zugewinngemeinschaft anlässlich der Ehescheidung bejahend OLG Koblenz, FamRZ 2009, 804 und OLG Hamm, FamRZ 2000, 1023). - OLG Hamm, 25.10.1999 - 5 WF 354/99
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2010 - 10 WF 216/09
Die Ansicht des Antragstellers, bereits eine Schlichtungsmöglichkeit im weitesten Sinne sei insoweit ausreichend, entspricht der jüngeren Rechtsprechung, die ein rechtliches Interesse nur dann verneint, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist (BGH MDR 2005, 162;… s. auch Zöller-Herget, Kommentar zur ZPO, 28. Aufl., § 485 Rn. 7 a m.w.N.; speziell die Zulässigkeit eines Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO zur Vorbereitung der Vermögensauseinandersetzung bei Zugewinngemeinschaft anlässlich der Ehescheidung bejahend OLG Koblenz, FamRZ 2009, 804 und OLG Hamm, FamRZ 2000, 1023).
- OLG Hamm, 03.01.2023 - 10 W 71/22
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Ermittlung des …
Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist der Antragsteller nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen (vgl. Funk, jurisPR-FamR 15/2010 Anm. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 5 WF 354/99 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 7 WF 867/08 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 10 WF 216/09 -, juris).Denkbar ist auch, dass die Parteien auf Grundlage der vom Gerichtssachverständigen festgestellten Werte eine abschließende außergerichtliche Einigung finden (OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 10 WF 216/09 -, juris).
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