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| OLG Brandenburg, 13.07.1998 - 10 WF 52/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Parteikosten nach bewilligter Prozeßkostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 30.06.1997 - 42 F 275/95
- OLG Brandenburg, 13.07.1998 - 10 WF 52/98
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 30.10.1981 - 11 WF 1001/81
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.1998 - 10 WF 52/98
Denn nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BRAGO darf der Übergang der Ansprüche auf die Staatskasse nicht zum Nachteil des Rechtsanwalts geltend gemacht werden (vgl. OLG München, Rpfl 1982, 119 f, 119;… Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 130 BRAGO, Rz. 10).
- OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 6 W 195/06
Kostenfestsetzung: Berechnung des Erstattungsanspruchs bei einer Kostenverteilung …
Daraus wird allgemein geschlossen, dass der Rechtsanwalt die Zahlungen der Staatskasse zunächst auf diejenigen Kosten verrechnen kann, für welche die Gegenpartei nicht haftet, wenn der von der Gegenpartei zu erstattende Betrag - wie hier - die gesetzliche Vergütung, die dem Rechtsanwalt als Wahlanwalt zusteht, nicht voll deckt (OLG Brandenburg, JurBüro 1999, 419; OLG München, JurBüro 1982, 417; jeweils zitiert nach Juris). - OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
PKH: Vereinbarkeit der Beitreibung von Rechtsanwaltskosten mit der …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (…Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 9. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, AnwBl 2001, 373; OLG München, JurBüro 1982, 417;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11;… Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419). - OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 30/07
Kostenentscheidung: Kostenausgleichsverfahren bei Verteilung der Kosten nach …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung, auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt; grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (…Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl. 2006, B 224;… Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11 b; OLG Koblenz, AnwBl. 2001, 373; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG München, JurBüro 1982, 417; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419). - OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 9/07
Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der bedürftigen Partei …
Rn. 20 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag gemäß § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt wäre (…Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.3.2001, 14 W 170/01, AnwBl 2001, 373; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.7.1998, 10 WF 52/98, JurBüro 1999, 419; OLG München, Beschluss vom 30.10.1981, 11 WF 1001/81, JurBüro 1982, 417; jeweils zitiert nach Juris). - OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 135/06
Kostenfestsetzung: Berechnung des Erstattungsanspruchs bei einer Kostenverteilung …
15 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag gemäß § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt wäre (…Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.3.2001, 14 W 170/01, AnwBl 2001, 373; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.7.1998, 10 WF 52/98, JurBüro 1999, 419; OLG München, Beschluss vom 30.10.1981, 11 WF 1001/81, JurBüro 1982, 417; jeweils zitiert nach Juris).
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