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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.06.2010 - II-10 WF 92/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16680
OLG Hamm, 09.06.2010 - II-10 WF 92/10 (https://dejure.org/2010,16680)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2010 - II-10 WF 92/10 (https://dejure.org/2010,16680)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - II-10 WF 92/10 (https://dejure.org/2010,16680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber dem Jugendamt zur Erzwingung der Rückführung eines Kindes aus seiner Pflegefamilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10
    Danach ist eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe in einem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig, wenn die Entscheidung über den Erlass der einstweiligen Anordnung selbst nicht anfechtbar wäre (vgl. BGH FamRZ 2005, 790, 791; OLG Hamm FamRZ 2006, 627; OLG Hamm FamRZ 2006, 352).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 354/05

    Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei klageweiser …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10
    Danach ist eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe in einem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig, wenn die Entscheidung über den Erlass der einstweiligen Anordnung selbst nicht anfechtbar wäre (vgl. BGH FamRZ 2005, 790, 791; OLG Hamm FamRZ 2006, 627; OLG Hamm FamRZ 2006, 352).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 11 WF 86/05

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10
    Danach ist eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe in einem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig, wenn die Entscheidung über den Erlass der einstweiligen Anordnung selbst nicht anfechtbar wäre (vgl. BGH FamRZ 2005, 790, 791; OLG Hamm FamRZ 2006, 627; OLG Hamm FamRZ 2006, 352).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2009 - 10 UF 132/08

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens bei einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10
    02.06.2005, als auch für einen Antrag auf Androhung eines Ordnungsgeldes gegenüber dem Jugendamt zur Erzwingung der Rückführung des Kindes gemäß dem Beschluss des erkennenden Senats im Verfahren AG Hattingen, 49 F 118/08 = Senat, 10 UF 132/08, vom 01.04.2009.
  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 1 WF 93/23

    Begriff der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Sinne von § 1 Abs. 1 …

    Rn. 6 Bei dieser Sachlage ist der Auffassung zu folgen, die die Beschwerdefähigkeit einer VKH-Entscheidung bejaht (OLG Hamm 4 WF 261/12 v. 7.1.2013; OLG Hamburg 12 WF 125/20 v. 20.10.2020; OLG Frankfurt 8 WF 196/18 v. 14.2.2019;… Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl. 2022, Rn. 5 zu § 57 FamFG; entgegen OLG Zweibrücken 2 WF 221/20 v. 25.11.2020; OLG Hamm 10 WF 92/10 v. 9.6.2010; 8 WF 281/10 v. 11.05.2011;… Sternal/Giers, FamFG, 21. Aufl. 2023, Rn. 16 zu § 57).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2019 - 8 WF 196/18

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Verweigerung von …

    Nach einer Auffassung ist die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nur dann anfechtbar, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges auf Grund mündlicher Erörterung entschieden hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.03.2014 - 6 WF 41/14, BeckRS 2014, 16457; OLG Hamm, Beschluss v. 11.05.2011 - 8 WF 281/10, juris; OLG Hamm, Beschluss v. 09.06.2011 - II-10 WF 92/10, FamRZ 2011, 234; OLG Celle, Beschluss v. 30.11.2010 - 10 WF 375/10, FamRZ 2011, 918;… Dürbeck, in: Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Aufl. 2016, Rn. 1052;… Keidel/Giers, FamFG, 19. Auflage 2017, § 57 Rn. 10a).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10

    Entziehung des gesetzlichen Richters

    Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht habe den Termin am 17. September 2010 verhindern sollen, nachdem bereits die Verfassungsbeschwerden gegen die Senatsbeschlüsse in den Beschwerdeverfahren 10 WF 92/10 und 10 WF 954/10 das Verfahren verzögert hätten.

    Dieses war mit Beschluss vom 1. April 2010 durch das Amtsgericht zurückgewiesen worden und anschließend Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, das mit dem Beschluss vom 22. Juni 2010 - 10 WF 92/10 - abgeschlossen worden ist.

  • OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenkostenhilfe für eine …

    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10

    Sorgerechtsstreit: Regelungsbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Seine diesbezüglichen sofortigen Beschwerden sind durch Senatsbeschlüsse vom 22.6.2010 (10 WF 92/10 und 10 WF 94/10) zurückgewiesen worden.
  • OLG Bremen, 20.03.2013 - 4 WF 19/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe im …

    Zwar wird insofern vertreten, dass die auf fehlende Erfolgsaussicht gestützte Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe auch in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG nur dann anfechtbar sei, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden habe, weil auch in diesen Fällen im schriftlichen Verfahren ergangene Entscheidungen gemäß § 57 S. 1 FamFG unanfechtbar seien (OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2011, 8 WF 281/10, FamRZ 2011, 53; Beschluss vom 09.06.2010, 10 WF 92/10, FamRZ 2011, 234; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010, 10 WF 375/10, FamRZ 2011, 918; OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2010, 4 WF 124/10 - Juris;… Schürmann in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 11. Kapitel Verfahrenskostenhilfe, 5. Auflage, Rn. 296).
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