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| OLG Düsseldorf, 25.05.1987 - 10 WF 94/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 1190
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 7/84
Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.1987 - 10 WF 94/87
Dementsprechend heißt es in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. März 1985 (FamRZ 1985, 586 = BGHF 4, 875): " Nach § 91 Abs. 2 BSHG (hier: in Verbindung mit §§ 85, 82 JWG) hängt vielmehr die Möglichkeit, Unterhalt auch für die Vergangenheit geltend zu machen, allein davon ab, daß dem Unterhaltspflichtigen die Gewährung der Sozialhilfe (hier: der öffentlichen Erziehungshilfe) mitgeteilt worden ist.b) Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung vom 6. März 1985 (aaO) auch ausgeführt, daß die Bezifferung des Überleitungsbetrages in der Überleitungsanzeige keinen Tatbestand schafft, der eine weitergehende Inanspruchnahme als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lasse.
- OLG Hamm, 17.03.2015 - 2 UF 226/14
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf die Unterhaltssicherungsbehörde bei …
In dieser Rechtswahrungsanzeige wurde aber ausdrücklich darauf verwiesen, dass das Kind ab dem 01.02.2012 Leistungen in Höhe von monatlich 133, 00 EUR erhalten hat, so dass gerade nicht weniger verlangt worden ist.(4)Soweit der Antragsgegner behauptet, ihm sei telefonisch seitens des Antragstellers übermittelt worden, dass er nicht leistungsfähig sei, so dass damit der Unterhaltsanspruch inzident mit "Null" beziffert worden sei, ist ungeachtet der Substanzlosigkeit dieses Vortrags beachtlich, dass die Rechtswahrungsanzeige selbst dann in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt würde, wenn eine Beschränkung auf einen bestimmten Betrag erfolgt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 06. März 1985 - IVb ZR 7/84 - FamRZ 1985, 586; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Mai 1987 - 10 WF 94/87 - FamRZ 1987, 1190).
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