Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.02.2005 - 10 ZB 04.3377 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07
Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung …
Unterlässt jedoch ein anwaltlich vertretener Verfahrensbeteiligter im Hinblick auf eine aus seiner Sicht ungeklärte Tatsache die Stellung eines Beweisantrages und drängt sich - wie hier mangels entsprechender Darlegungen - eine diesbezügliche Beweiserhebung nicht auf, kann er im Berufungsverfahren nicht mit Erfolg geltend machen, die Vorinstanz habe den Sachverhalt insoweit nicht hinreichend aufgeklärt (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1019; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 10 ZB 04.3377 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2026 - 5 LA 82/23
Corona-Härtefallhilfe; Förderrichtlinien; Verwaltungspraxis; Gleichheitssatz; …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 1 B 224.02 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 10 ZB 04.3377 -, juris Rn. 7).
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