Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.02.2008 - 10 ZB 07.1455 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Der in Bayern bestehende Abschiebestopp für irakische Staatsangehörige beruht nach wie vor auf organisatorischen Gründen. Mit dem Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Innern vom 17. April 2007 (Az. I A 2-2084.40-72/Ri), das auf dem Beschluss der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.12.2006 - M 24 K 06.74
- VGH Bayern, 26.02.2008 - 10 ZB 07.1455
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2008 - 10 ZB 07.1455
Es sei seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2006 (BVerwGE 126, 192) eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten, die geeignet sei, neu über die Frage der Zumutbarkeit der freiwilligen Ausreise im Sinne von § 25 Abs. 5 AufenthG zu entscheiden.Etwas anderes kann nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2006 (BVerwGE 126, 192) nur gelten, wenn das Bundesamt zur individuellen oder allgemeinen Gefahrenlage im Sinn des § 60 Abs. 7 AufenthG keine Entscheidung treffen konnte und durfte.
b) Ob ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG auch dann erteilt werden kann, wenn über längere Zeit ein Abschiebestopp aus humanitären Gründen angeordnet ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2006 (BVerwGE 126, 192) ausdrücklich offen gelassen.
- BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Kindergeld für einen vorübergehend …
So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden, dass der in Bayern bestehende Abschiebestopp aus organisatorischen und nicht aus humanitären Gründen wegen einer Gefährdungslage im Irak verfügt und verlängert worden sei (BayVGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 10 ZB 07.1455 -, AuAS 2008, S. 127; Beschluss vom 18. März 2008 - 19 ZB 08.603 -, juris; vgl. auch BVerwGE 126, 192 ). - VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
Qualifizierter geduldeter Iraker mit über dreijähriger Beschäftigung als …
Rn. 50 Auch der derzeit bestehende Abschiebestopp in den Irak ändert daran nichts, weil die behördlich Praxis, mit Ausnahme bestimmter Straftäter, im Regelfall keine Abschiebungen irakischer Staatsangehöriger in den Irak durchzuführen, nach wie vor nicht auf humanitären, sondern auf rein faktischen und organisatorischen Problemen bei der Rückführung von Irakern beruht (vgl. BayVGH vom 26.2.2008, Az. 10 ZB 07.1455, juris; VG München vom 1.6.2011, Az. M 24 K 10.5028). - VG München, 21.07.2015 - M 4 K 14.3174
Bei Straffälligkeit kein Ausweisungsschutz wegen Aufwachsens in Deutschland
Der in Bayern bestehende Abschiebestopp beruht nicht auf humanitären, sondern auf organisatorischen Gründen (…BVerfG, NB. v. 9.12.2009, - 2 BvR 1957/08 - Rn. 13; BayVGH, B. v. 26.2.2008 - 10 ZB 07.1455 - Rn. 13;… VG München, U. v. 24.10.2012 - M 25 K 12.2124 - Rn. 13).
- VG München, 22.05.2014 - M 12 K 13.5868
Niederlassungserlaubnis; Daueraufenthalt-EU; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies im Jahr 2008 für die neue Erlasslage bestätigt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 10 ZB 07.1455 - juris). - VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.479
Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker …
Die derzeit geltende Regelung über einen Abschiebestopp (Beschluss der Innenminister und -senatoren der Länder vom 16./17.11.2006 sowie Erlass des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17.4.2007 Az. IA2-2082.40-72/Ri) beruht nämlich darauf, dass nur mit der Regionalregierung der autonomen Gebiete im Irak, nicht aber mit der irakischen Regierung selbst eine Verständigung über begrenzte Rückführungen erreicht werden konnte und auch die Fluggesellschaften zu Abschiebungen in den Zentralirak nicht bereit sind (BayVGH vom 26.2.2008 Az. 10 ZB 07.1455). - VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.603
Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker …
Die derzeit geltende Regelung über einen Abschiebestopp (Beschluss der Innenminister und -senatoren der Länder vom 16./17.11.2006 sowie Erlass des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17.4.2007 Az. IA2-2082.40-72/Ri) beruht nämlich darauf, dass nur mit der Regionalregierung der autonomen Gebiete im Irak, nicht aber mit der irakischen Regierung selbst eine Verständigung über begrenzte Rückführungen erreicht werden konnte und auch die Fluggesellschaften zu Abschiebungen in den Zentralirak nicht bereit sind (BayVGH vom 26.2.2008 Az. 10 ZB 07.1455). - VG Augsburg, 18.01.2012 - Au 1 K 11.1229
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Nur dann, wenn sowohl die Abschiebung des Ausländers als auch dessen freiwillige Ausreise unmöglich sind, kann diesem nach § 25 Abs. 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (grundlegend BVerwG vom 27.6.2006 Az. 1 C 14/05, BVerwGE 126, 192 ff RdNr. 15; vgl. auch BayVGH vom 26.2.2008 Az. 10 ZB 07.1455 - RdNr. 10; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand November 2011, RdNr. 117 zu § 25 AufenthG). - VG Ansbach, 11.02.2010 - AN 19 K 09.30422
Asylfolgeantrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 bis 7 …
Dem steht zunächst schon der Umstand entgegen, dass in Bayern (nach wie vor) ein Abschiebungsstopp besteht und mithin eine Erlasslage, die von ihrer Schutzwirkung her einer Anordnung nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG gleichkommt (siehe BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14/05 - und auch BayVGH, Beschluss vom 26.2.2008 - 10 ZB 07.1455 - sowie BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 2/01 ). - VG Ansbach, 29.10.2009 - AN 19 K 07.30769
Asylbewerber aus dem Norden des Irak
Dem steht zunächst schon der Umstand entgegen, dass in Bayern (nach wie vor) ein Abschiebungsstopp besteht und mithin eine Erlasslage, die von ihrer Schutzwirkung her einer Anordnung nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG gleichkommt (siehe BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14/05 - und auch BayVGH B.v. 26.2.2008 - 10 ZB 07.1455 - sowie BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 ). - VG Ansbach, 13.04.2010 - AN 19 K 09.30365
Asylbewerber aus dem Irak; Yezide aus dem Distrikt ... in der Provinz ...; …
Dem steht zunächst schon der Umstand entgegen, dass in Bayern (nach wie vor) ein Abschiebungsstopp besteht und mithin eine Erlasslage, die von ihrer Schutzwirkung her einer Anordnung nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG gleichkommt (siehe BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14/05 - und auch BayVGH B.v. 26.2.2008 - 10 ZB 07.1455 - sowie BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 ). - VGH Bayern, 26.02.2009 - 10 ZB 08.1383
Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Abschiebungsverbot; Irak
- VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 3 K 08.30423
Irak: Keine Gruppenverfolgung der Sunniten und Schiiten; Keine extreme …
- VG München, 12.06.2008 - M 24 K 08.1009
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bestandskraft; …
- VG München, 24.10.2012 - M 25 K 12.2124
Kein Anspruch eines Irakers auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis …
- VG München, 13.07.2010 - M 25 K 09.2813
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- VG Ansbach, 13.04.2010 - AN 19 K 09.30437
Asylbewerber (§ 60 Abs. 1 AufenthG) aus (angeblich) dem Irak; (angeblicher) …
- VG München, 20.11.2009 - M 9 K 08.3178
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- VG München, 24.09.2009 - M 24 K 09.661
Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Gründe; Widerruf; Flüchtlingsstellung; …
- VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 3 K 08.30224
Irak, Sunniten, Schiiten, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, …
- VG München, 17.07.2008 - M 24 K 08.1085
Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Niederlassungserlaubnis; …
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