Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.01.2008 - 10 ZB 07.2164 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufklärungsrüge; Beweisantrag; Hinweispflicht; besondere Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
Eine Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO setzt die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, weshalb sich die unterbliebene Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 -, NVwZ 2004, 627; OVG LSA, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 1 L 58/15 -, juris [m. w. N.]), BayVGH, Beschluss vom 15.01.2008 - 10 ZB 07.2164 -, juris). - VGH Bayern, 17.09.2025 - 8 ZB 24.255
Zulassung der Berufung (abgelehnt), öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, …
Im Übrigen enthält sein Vortrag keine Angaben dazu, welche weiteren Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (…BVerwG, B.v. 10.12.2003 - 8 B 154.03 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 10 ZB 07.2164 - juris Rn. 9).
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