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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72940
VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 (https://dejure.org/2009,72940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 (https://dejure.org/2009,72940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1020 (https://dejure.org/2009,72940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch gewaltbereiten Ehemann; Fortsetzung der Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 19 ZB 06.3197

    Aufenthaltserlaubnis - eheliche Lebensgemeinschaft - Auflösung - besondere Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020
    Das Regelbeispiel des § 31 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Alt. 2 AufenthG, das keine Kompensation für erlittenes Unrecht bietet, sondern verhindern will, dass ein Ehegatte wegen der Gefahr der Beendigung seines akzessorischen Aufenthaltsrechts auf Gedeih und Verderb zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, greift nicht ein, wenn der andere Ehegatte die Trennung herbeiführt (vgl. BayVGH vom 15.3.2007 Az. 19 ZB 06.3197 ).
  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 17477/17

    Verlängerung der familiären Aufenthaltserlaubnis; unterbrochene Ehebestandszeit; …

    Will aber der stammberechtigte Ehegatte die Ehe nicht mehr fortsetzen, so liegt hierin ein Indiz, dass dem nachgezogenen Ehepartner das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar ist; von einer besonderen Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 3 AufenthG kann dann nicht ausgegangen werden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 10.10.2005 - 9 TG 2403 - DÖV 2006, 177; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 - juris - OVG Münster, Beschl. v. 26.01.2007 - 19 A 3125/05 - juris - VGH München, Beschl. v. 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993 - juris - Beschl. v. 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris - und Beschl. v. 15.03.2007 - 19 ZB 06.3197 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 05.03.2013 - 11 S 2255/12 - n.v. - und Beschl. v. 18.08.2008 - 13 S 1606/08 - n.v. -).
  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht

    (vgl. etwa (generell) VGH München, Beschluss vom 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 -, bei juris, VGH Kassel…, Beschluss vom 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 -, DÖV 2006, 177, zustimmend: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 31 Rn 24, ablehnend dagegen: Huber, AufenthG, 1. Auflage 2010, § 31 Rn 16).
  • VG Freiburg, 08.02.2013 - 4 K 1731/12

    Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; besondere Härte; Fiktionswirkung

    Vielmehr ist ihm das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft schon gar nicht möglich, weil der andere Ehepartner ihn verlassen hat (vgl. hierzu Saarl. OVG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 B 17/11 -, m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 -, juris; Hess VGH, Beschluss vom 10.10.2005, AuAS 2005, 266; VG Münster, Beschluss vom 09.07.2012 - 8 L 293/12 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 02.09.2005 - 1 K 1534/05 -, juris).
  • VG Ansbach, 28.01.2020 - AN 11 K 16.01570

    Familiäre Lebensgemeinschaft;, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;, keine besondere …

    Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris).
  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783

    Zulassungsantrag; eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten; …

    In der Rechtsprechung und Teilen der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass immer dann, wenn zwar eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten vorliegt, der Ehegatte aufgrund dieser Beeinträchtigungen die Trennung aber nicht selbst herbeiführt, das Aufrechterhalten der ehelichen Lebensgemeinschaft für ihn nicht unzumutbar war (…HessVGH, B.v. 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 - juris Rn. 5;… NdsOVG, B.v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 - juris Rn. 10; BayVGH, B.V. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris Rn. 3;… Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Komm. 10. Aufl. 2013, § 31 Rn. 56).
  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.922

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck …

    Rn. 39 Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (vgl. BayVGH, B.v. 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris;… VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S. 12.1679 - juris Rn. 26).
  • VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167

    Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen …

    Rn. 34 (1) Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (vgl. BayVGH, B.v. 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris;… VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris Rn. 26).
  • VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der …

    Rn. 35 (1) Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (vgl. BayVGH, B. v. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris;… VG Regensburg, B. v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris Rn. 26).
  • VG Darmstadt, 08.01.2019 - 5 L 452/18
    Durch die genannte Norm soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (vgl. VGH München, Beschluss v. 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris).
  • VG München, 17.07.2013 - M 25 K 13.902

    Nachträgliche zeitliche Befristung einer Ehegatten- Aufenthaltserlaubnis, …

    Rn. 18 Des Weiteren geht die Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft auf die Initiative des Ehemannes der Klägerin zurück - dieser ist ausgezogen -, weshalb das weitere Festhalten an der Ehe für die Klägerin nicht unzumutbar, sondern unmöglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2009, Az.: 10 ZB 09.1020; OVG Lüneburg v. 29.11.2011, Az.: 8ME 120/11).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.11.2009 - 5 L 222/09

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Trennung vom Ehepartner vor Ablauf …

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