Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen
- verkehrslexikon.de
Zur präventiven Beschlagnahme von Fahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.04.2009 - M 7 K 08.2412
- VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz können es gerade bei kurzfristig sich erledigenden Verwaltungsakten erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 30.4.1999 1 B 36/99 RdNr. 9 m.w.N.; BayVGH vom 26.1.2009 BayVBl 2009, 218 RdNr. 18).Verfehlt ist auch die Rüge des Klägers, das Verwaltungsgericht habe ebenso wie die Polizei bei der zugrundeliegenden Gefahrenprognose verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.01.2009 BayVBl 2009, 218) ein Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Verbot der Sicherstellung eines Fahrzeugs bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nur dann gegeben sei, wenn sich der Betroffene u.a. auf dem Weg zu einem unerlaubten Wettrennen befinde.
- BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70
Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Das Verwaltungsgericht hat dazu rechtsfehlerfrei festgestellt, dass nach den maßgeblichen konkreten Verhältnissen und dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der angefochtenen Maßnahme (vgl. BVerwG vom 1.7.1975 BVerwGE 49, 36/42 f.) eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verwirklichung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen gegeben war.Ebenso rechtsfehlerfrei hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass nach den maßgeblichen konkreten Verhältnissen und dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der angefochtenen Maßnahme (vgl. BVerwG vom 1.7.1975 BVerwGE 49, 36/42 f.) eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verwirklichung der genannten Ordnungswidrigkeitentatbestände gegeben war.
- VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Dhom Simmon Senftl Gericht: VGH Aktenzeichen: 10 ZB 09.1372 Sachgebietsschlüssel: 510.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 10. Senats vom 7. Dezember 2009 (VG München, Entscheidung vom 22. April 2009, Az.: M 7 K 08.2827) 10 ZB 09.1372 Großes Staats- M 7 K 08.2827 wappen.
- VG München, 22.04.2009 - M 7 K 08.2827
Sicherstellung eines Kraftfahrzeuges; unerlaubtes Rennen ("Rushh Drive 2008"); …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Allerdings hat das Erstgericht in einem Parallelverfahren (Az. M 7 K 08.2827) in seinem Urteil vom 22. April 2009 ein Rehabilitationsinteresse im Hinblick auf den durch die Wegnahme des Fahrzeugs bewirkten erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht des Betroffenen festgestellt.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 10. Senats vom 7. Dezember 2009 (VG München, Entscheidung vom 22. April 2009, Az.: M 7 K 08.2827) 10 ZB 09.1372 Großes Staats- M 7 K 08.2827 wappen.
- BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11). - VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634
Ausweisung; Gefahrenprognose; Mängel des psychiatrischen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11). - BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Denn die geltend gemachte Vorgreiflichkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für einen Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch vermag ein Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur zu begründen, wenn eine entsprechende Klage anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist; eine nur theoretisch mögliche Schadensersatz- oder Entschädigungsklage genügt nicht (vgl. BVerwG vom 9.3.2005 2 B 111/04 RdNr. 7). - BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz können es gerade bei kurzfristig sich erledigenden Verwaltungsakten erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 30.4.1999 1 B 36/99 RdNr. 9 m.w.N.; BayVGH vom 26.1.2009 BayVBl 2009, 218 RdNr. 18). - VGH Bayern, 23.05.2008 - 10 CS 08.1353
Sicherstellung eines Sportwagens zur Verhinderung der Teilnahme an einer …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die frühere, in diesem Parallelverfahren ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Mai 2008 (Az. 10 CS 08.1353) zu Recht festgestellt, dass die polizeiliche Sicherstellungsanordnung nicht etwa deshalb unverhältnismäßig sei, weil die Polizei nicht alle u.a. auch in Hotelgaragen aufgefundenen Fahrzeuge sichergestellt habe.
- VG Würzburg, 16.07.2015 - W 5 K 14.694
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Sicherstellung
Die Sicherstellung einer Sache ist unter anderem dann möglich, wenn diese Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2009 - 10 ZB 09.1354 - juris; vgl. auch Nr. 25.3 der Vollz. B.ek. zum PAG vom 28.8.1978 MABl S. 629). - VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.4367
Sicherstellung von Bargeld; gegenwärtige Gefahr; nachträglicher Wegfall der …
Rn. 23 Die präventive Sicherstellung einer Sache nach Art. 25 Nr. 1 PAG ist auch dann möglich, wenn die Gefahr nicht von der Sache ausgeht, sondern die Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2009 - 10 ZB 09.1354 - ZfS 2010, 174). - VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh …
Denn dieser Umstand, der dem Verwaltungsgericht im Übrigen aus dem Parallelverfahren (Az. M 7 K 08.2412; vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 7.12.2009 10 ZB 09.1354) bekannt war, war für das Erstgericht nicht entscheidungserheblich.Aber auch die sonstigen Umstände wie die fortbestehende Reservierung der Hotelzimmer an den beabsichtigten Etappenzielen, die fehlende Absage durch den Veranstalter sowie bekannt gewordene Bestrebungen verschiedener Teilnehmer der Veranstaltung, trotz Sicherstellung ihrer Fahrzeuge das Rennen mit Mietfahrzeugen fortzusetzen, ließen den Schluss zu, dass sich der Veranstalter und die angemeldeten Teilnehmer weder durch die Untersagungsverfügung der Verkehrsbehörde Hamburg noch durch das Schreiben der Regierung von Oberbayern davon abhalten lassen würden, ihr illegales Rennen auf jede nur mögliche Weise durchzuführen (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 7.12.2009 im Parallelverfahren 10 ZB 09.1354 S. 7 f.).
- VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043
Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer …
Rn. 31 Im maßgeblichen Zeitpunkt seines Erlasses (OVG NW, B. v. 11. August 2010 - 5 A 298/09 - juris Rn 26 f. m.w.N.; OVG Bremen, U. v. 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 - juris Rn 25 a.E.; vgl. auch BayVGH, B. v. 18. Oktober 2010 - 10 C 10.2104, 10 CS 10.2099 - juris Rn 22, B. v. 7. Dezember 2009 - 10 ZB 09.1354 - juris Rn 15 u. U. v. 16. Januar 2001 - 24 B 99.1571 - juris Rn 28) war der angefochtene Bescheid vom ... Juni 2013 rechtmäßig, so dass der Kläger hierdurch nicht in seinen Rechten verletzt ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). - VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672
Sicherstellung von Bargeld
Die Sicherstellung einer Sache ist unter anderem dann möglich, wenn diese Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (vgl. BayVGH v. 7.12.2009 ZfS 2010, 174). - VG Würzburg, 08.05.2014 - W 5 K 13.340
Sicherstellung; gegenwärtige Gefahr; Bargeld; Anhaltspunkte für Herkunft aus …
Die Sicherstellung einer Sache ist unter anderem dann möglich, wenn diese Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2009 Nr. 10 ZB 09.1354; vgl. auch Nr. 25.3 der VollzBek. zum PAG vom 28.8.1978 MABl S. 629). - VG Frankfurt/Main, 11.07.2023 - 5 K 2415/18
Sicherstellung von Bargeld und fehlender Anspruch auf Herausgabe von Bargeld, …
Auch wenn Bargeld an sich nicht gefährlich ist, stellt sein bloßer Besitz eine Gefährdung oder gar Störung der öffentlichen Sicherheit dar, wenn diesem eine Rechtsnorm entgegensteht (VG Frankfurt am Main…, Urteil vom 16. März 2021 - 5 K 9446/17 -, juris Rn. 24) oder die Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 10 ZB 09.1354 -, juris Rn. 14). - VG München, 03.11.2015 - M 7 S 15.2626
Präventive Sicherstellung einer Sache
Die präventive Sicherstellung einer Sache ist auch dann möglich, wenn die Gefahr nicht von der Sache ausgeht, sondern die Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (vgl. BayVGH, B. v. 7.12.2009 - 10 ZB 09.1354 - ZfS 2010, 174;… Schenke in Schenke/Graulich/Ruthig, BPolG, 2014, § 47 Rn. 9). - VG München, 03.08.2015 - M 7 S 15.883
Abgelehnter Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Die präventive Sicherstellung einer Sache ist auch dann möglich, wenn die Gefahr nicht von der Sache ausgeht, sondern die Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (vgl. BayVGH, B. v. 7.12.2009 - 10 ZB 09.1354 - ZfS 2010, 174;… Schenke in Schenke/Graulich/Ruthig, BPolG, 2014, § 47 Rn. 9).
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