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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.04.2010 - 10 ZB 09.1356   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,53544
VGH Bayern, 21.04.2010 - 10 ZB 09.1356 (https://dejure.org/2010,53544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2010 - 10 ZB 09.1356 (https://dejure.org/2010,53544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2010 - 10 ZB 09.1356 (https://dejure.org/2010,53544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgabe einer sog. "Freiwilligkeitserklärung" ist iranischen Staatsangehörigen zumutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2010 - 10 ZB 09.1356
    Rn. 4 Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu, denn zwischenzeitlich ist höchstrichterlich geklärt, dass es einem iranischen ausreisepflichtigen Ausländer zumutbar ist, eine sogenannte "Freiwilligkeitserklärung" auf dem von der iranischen Auslandsvertretung vorgesehenen Antragsformular zu unterschreiben (vgl. BVerwG vom 10.11.2009 AuAS 2010, 74).
  • VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 13.1158

    Mitwirkung bei der Passbeschaffung; Abgabe einer "Freiwilligkeitserklärung"

    Die Abgabe der "Freiwilligkeitserklärung" ist dem Kläger daher zuzumuten (…vgl. BVerwG, U.v. 10.11.2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14 und 17;… SächsOVG, U.v. 29.11.2011 - A 2 A 272/11 - juris Rn. 25;… OVG NW, U.v. 29.6.2010 - 18 A 1425/09 - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, B.v. 21.4.2010 - 10 ZB 09.1356 - juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 17.11.2015 - B 4 K 14.629

    Kein Anspruch auf den Zusatz "unselbständige Erwerbstätigkeit gestattet" in …

    Rn. 27 Iranische Staatsangehörige haben das Abschiebungshindernis der Passlosigkeit grundsätzlich zu vertreten, wenn sie sich weigern, bei der iranischen Auslandsvertretung persönlich vorzusprechen und die sogenannte "Freiwilligkeitserklärung" auf dem vorgesehenen Antragsformular zu unterschreiben (BVerwG, Urteil vom 10.11.2009 - 1 C 19/08 und Beschluss vom 14.09.2010 - 1 B 19/10; BayVGH, Beschluss vom 21.04.2010 - 10 ZB 09.1356).
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