Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh Drive 2008"; gerichtliche Aufklärungspflicht; Gefahrenprognose; behaupteter Rücktritt von der Teilnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 22.04.2009 - M 7 K 08.2827
- VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Denn dieser Umstand, der dem Verwaltungsgericht im Übrigen aus dem Parallelverfahren (Az. M 7 K 08.2412; vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 7.12.2009 10 ZB 09.1354) bekannt war, war für das Erstgericht nicht entscheidungserheblich.Aber auch die sonstigen Umstände wie die fortbestehende Reservierung der Hotelzimmer an den beabsichtigten Etappenzielen, die fehlende Absage durch den Veranstalter sowie bekannt gewordene Bestrebungen verschiedener Teilnehmer der Veranstaltung, trotz Sicherstellung ihrer Fahrzeuge das Rennen mit Mietfahrzeugen fortzusetzen, ließen den Schluss zu, dass sich der Veranstalter und die angemeldeten Teilnehmer weder durch die Untersagungsverfügung der Verkehrsbehörde Hamburg noch durch das Schreiben der Regierung von Oberbayern davon abhalten lassen würden, ihr illegales Rennen auf jede nur mögliche Weise durchzuführen (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 7.12.2009 im Parallelverfahren 10 ZB 09.1354 S. 7 f.).
- BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Verfehlt ist auch die Rüge des Klägers, das Verwaltungsgericht habe ebenso wie die Polizei bei der zugrundeliegenden Gefahrenprognose verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.1.2009 BayVBl 2009, 218) ein Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Verbot der Sicherstellung eines Fahrzeugs bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nur dann gegeben sei, wenn sich der Betroffene u.a. auf dem Weg zu einem unerlaubten Wettrennen befinde. - BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70
Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Ebenso rechtsfehlerfrei hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass nach den maßgeblichen konkreten Verhältnissen und dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der angefochtenen Maßnahme (vgl. BVerwG vom 1.7.1975 BVerwGE 49, 36/42 f.) eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verwirklichung der genannten Ordnungswidrigkeitentatbestände gegeben war.
- BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11). - VGH Bayern, 23.05.2008 - 10 CS 08.1353
Sicherstellung eines Sportwagens zur Verhinderung der Teilnahme an einer …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die frühere, in diesem Parallelverfahren ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Mai 2008 (Az. 10 CS 08.1353) zu Recht festgestellt, dass die polizeiliche Sicherstellungsanordnung nicht etwa deshalb unverhältnismäßig sei, weil die Polizei nicht alle u.a. auch in Hotelgaragen aufgefundenen Fahrzeuge sichergestellt habe. - VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634
Ausweisung; Gefahrenprognose; Mängel des psychiatrischen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11).
- VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen
Dhom Simmon Senftl Gericht: VGH Aktenzeichen: 10 ZB 09.1372 Sachgebietsschlüssel: 510.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 10. Senats vom 7. Dezember 2009 (VG München, Entscheidung vom 22. April 2009, Az.: M 7 K 08.2827) 10 ZB 09.1372 Großes Staats- M 7 K 08.2827 wappen.
- VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10
Rallye; Rennen
Mit der Beklagten stimmt die Kammer darin überein, dass die im Bescheid aufgelisteten Indizien für das Vorliegen eines Rennens sprechen; dies sind insbesondere ein gemeinsamer, lediglich im Abstand von einer Minute erfolgender Start in Amsterdam, ein gemeinsamer Zielort, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie die vorgegebene Fahrtstrecke (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".