Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.06.2010 - 10 ZB 09.2843 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Duldung; Verstoß gegen Passvorlagepflicht; unzulässige Rechtsausübung; Art und Weise der Duldungserteilung (Klebeetikett - Trägervermerk)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2010 - 10 ZB 09.2843
Denn die Duldung ist lediglich die gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis (vgl. auch BVerfG vom 6.3.2003 NVwZ 2003, 1250; OVG NRW vom 21.2.2000 InfAuslR 2001, 16). - BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2010 - 10 ZB 09.2843
Denn weder die Funktion der Duldung noch die gesetzliche Systematik spricht dafür, dass die Erteilung einer Duldung von weiteren Voraussetzungen, insbesondere von Umständen abhängen soll, die in der Sphäre des Ausländers liegen (vgl. BVerwG vom 25.9.1997 BVerwGE 105, 232). - BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99
Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2010 - 10 ZB 09.2843
Die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb förmlicher Duldung, ohne dass die Vollstreckung der Ausreisepflicht betrieben wird, sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BVerwG vom 21.3.2000 BVerwGE 111, 62). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2000 - 18 B 2497/98
Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgter Duldungsanspruch gem. § 55 …
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2010 - 10 ZB 09.2843
Denn die Duldung ist lediglich die gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis (vgl. auch BVerfG vom 6.3.2003 NVwZ 2003, 1250; OVG NRW vom 21.2.2000 InfAuslR 2001, 16).
- VGH Bayern, 02.08.2021 - 10 CE 21.1427
Erfolgreicher Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Erteilung einer …
Schließlich verbieten Sinn und Zweck der Duldung, namentlich deren Funktion als Vollstreckungshindernis in Bezug auf das besondere Zwangsvollstreckungsmittel der Abschiebung, ein Verschulden der betroffenen Person und damit wertende Elemente in den Tatbestand hineinzulesen (…vgl. zu § 55 AuslG a.F.: BVerfG, B.v. 6.3.2003 - 1 BvR 397/02 - juris Rn. 37 f.;… BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 1 C 23.99 - juris Rn. 12 ff.;… U.v. 25.9.1997 - 1 C 3.97 - juris Rn. 16, 19 u. 20; vgl. zu § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG: BayVGH, B.v. 9.6.2010 - 10 ZB 09.2843 - juris Rn. 13 u. OVG NW, B.v. 24.3.2010 - 18 B 84/10 juris Rn. 4 ff.).
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