Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.06.2010 - 10 ZB 09.2861 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kampfhund der Kategorie I; Haltungsverbot; (kein) berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes dargetan; Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts nicht verletzt; Ergebnis eines Wesenstestes nicht entscheidungserheblich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2010 - 10 ZB 09.2861
Ernstliche Zweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind nur dann dargelegt, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts im Rahmen der Zulassungsbegründung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2010 - 10 ZB 09.2861
Diese Regelung in der sog. Kampfhundeverordnung mag für Hundeliebhaber schwer nachvollziehbar sein, ist jedoch in Anbetracht der rassebedingten Gefährlichkeit der in der Verordnung genannten Kampfhunde der Kategorie I verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVerfGH vom 12.10.1994 BayVBl 1995, 76 und 109).
- VGH Bayern, 18.09.2013 - 10 CS 13.1544
Beschwerdeverfahren; offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Anordnung zur …
Die Zugehörigkeit eines Hundes zur Kategorie 1 nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit hängt insbesondere auch nicht von der Einschätzung einer sachverständigen Person über die gesteigerte Aggressivität des Hundes ab, weil die Einordnung als Kampfhund der Kategorie 1 allein aufgrund der rassebedingten Gefährlichkeit erfolgt (BayVGH, B.v. 30.6.2010 - 10 ZB 09.2861 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 19.08.2024 - 10 ZB 24.1053
Kampfhund, versagte Haltungserlaubnis, Haltungsuntersagung und …
Insgesamt verkennt das Zulassungsvorbringen, dass es Sache des Klägers ist, ein berechtigtes Interesse "nachzuweisen" (vgl. Art. 37 Abs. 2 Satz 1 LStVG) und dass die Verwaltungsgerichte ohne einen solchen Nachweis nicht zur (weiteren) Amtsermittlung verpflichtet sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2010 - 10 ZB 09.2861 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 01.06.2022 - 10 ZB 22.1014
Berechtigtes Interesse für eine Erlaubnis zur Haltung von Servalen
Insgesamt verkennt das Zulassungsvorbringen, dass es Sache der Klägerin ist, ein berechtigtes Interesse "nachzuweisen" (vgl. Art. 37 Abs. 2 Satz 1 LStVG) und dass die Verwaltungsgerichte ohne einen solchen Nachweis nicht zur (weiteren) Amtsermittlung verpflichtet sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2010 - 10 ZB 09.2861 - juris Rn. 13). - VG Ansbach, 23.09.2015 - AN 5 S 14.01717
Örtliche Reichweite einer vormals erteilten Haltungserlaubnis für einen Kampfhund
Diese Regelung in der sogenannten Kampfhundeverordnung mag für Hundeliebhaber schwer nachvollziehbar sein, ist jedoch in Anbetracht der rassebedingten Gefährlichkeit der in der Verordnung genannten Kampfhunde der Kategorie I verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 30.6.2010, 10 ZB 09.2861).
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