Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.06.2010 - 10 ZB 10.516 |
Volltextveröffentlichung
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit ("Ezzo")
Kurzfassungen/Presse
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit ("Ezzo")
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 09.07.1999 - 25 ZE 99.1581
Einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung bei Antrag …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 10 ZB 10.516
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zuständiges Gericht der Hauptsache i.S. von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, weil bei ihm ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. Oktober 2009 (Az. 10 ZB 10.516) anhängig ist, über den mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und das Rechtsmittel der Berufung zugelassen worden ist (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 142 zu § 80; BayVGH vom 9.7.1999 BayVBl 2000, 88).
- VGH Bayern, 28.06.2010 - 10 AS 10.1074
Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit ("Ezzo")
Rn. 8 Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, insbesondere die Ausführungen der Beteiligten im Zulassungsverfahren Az. 10 ZB 10.516, sowie die beigezogenen Verwaltungsakten Bezug genommen.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zuständiges Gericht der Hauptsache i.S. von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, weil bei ihm ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. Oktober 2009 (Az. 10 ZB 10.516) anhängig ist, über den mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und das Rechtsmittel der Berufung zugelassen worden ist (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 142 zu § 80; BayVGH vom 9.7.1999 BayVBl 2000, 88).
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