Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.06.2011 - 10 ZB 10.705 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
(keine) außergewöhnliche Härte i.S.v. § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG; Möglicher Verlust alter jugoslawischer Rentenanwartschaften; (keine) Duldungsgründe gegeben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 10 ZB 10.705
Die Beendigung des Aufenthalts muss für den Ausländer bei dieser Vergleichsbetrachtung unzumutbar sein (vgl. BVerwG vom 27.1.2009 BVerwGE 133, 72 RdNr. 19). - BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 69.06
Außergewöhnliche Härte; landesrechtliche Altfallregelung; Bleiberechtsregelung; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 10 ZB 10.705
Nur dann wäre nämlich eine außergewöhnliche Härte i.S.v. § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG anzunehmen (vgl. BVerwG vom 8.2.2007 BayVBl 2008, 215). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - 11 S 2088/08
Sog. Altfallregelung nach § 104a Abs. 1 AufenthG 2004; berechtigter Personenkreis
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 10 ZB 10.705
Dies wäre aber erforderlich gewesen, um § 104a Abs. 1 AufenthG anwenden zu können, denn nur diesem Personenkreis will der Gesetzgeber eine Chance geben, eine Integration herbeizuführen (vgl. VGH BW vom 30.9.2008 AuAS 2009, 16; OVG Lüneburg vom 24.6.2009 Az. 8 LA 81/09 ). - OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 8 LA 81/09
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 10 ZB 10.705
Dies wäre aber erforderlich gewesen, um § 104a Abs. 1 AufenthG anwenden zu können, denn nur diesem Personenkreis will der Gesetzgeber eine Chance geben, eine Integration herbeizuführen (vgl. VGH BW vom 30.9.2008 AuAS 2009, 16; OVG Lüneburg vom 24.6.2009 Az. 8 LA 81/09 ). - VGH Bayern, 16.12.2009 - 10 CS 09.2134
(Keine) außergewöhnliche Härte für Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 10 ZB 10.705
Rn. 4 Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten sowie auf den Beschluss des Senats im Eilverfahren der Kläger nach § 80 Abs. 5 VwGO vom 16. Dezember 2009 (Az. 10 CS 09.2134) Bezug genommen.
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37
Versagung einer Niederlassungserlaubnis
Dies bedeutet, dass es aus gesetzessystematischen Gründen unzulässig ist, die Regelung in erweiternder Auslegung auf Ausländer anzuwenden, denen aus humanitären oder anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist und die sich nach deren Auslaufen auf materielle Duldungsgründe nicht berufen können (vgl. für § 104a AufenthG BayVGH, B.v. 28.6.2011 - 10 ZB 10.705 - B.v. 16.12.2009 - 10 CS 09.2134 - juris; VGH BW, B.v. 30.9.2008 - 11 S 2088/08 - juris; OVG NRW, B.v. 30.7.2008 - 18 B 602/08 - juris;… so auch Hailbronner, AuslR, Stand 10/2015, § 25b Rn. 10).
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